Archiv für Oktober 2008

Unfall-Kfz muss Gegenseite nicht “vorgestellt” werden

Dienstag, 28. Oktober 2008

Eine aktuelle Entscheidung des AG Solingen, speziell für die “Nachbesichtiger” unter den Versicherungen:

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, der Haftpflichtversicherung des Schädigers das beschädigte Fahrzeug zu einer Inaugenscheinnahme vorzuführen. Dies ergibt sich eindeutig aus § 158 d Abs. 3 VVG (a.F.), nach dem der Geschädigte nur die Vorlage von Belegen schuldet, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.

Allianz - (Monkey-)business as usual

Montag, 27. Oktober 2008

Wider besseres Wissen habe ich heute versucht, bei der Allianz eine Schadensregulierung telefonisch zu fördern:

„Herzlich willkommen bei Ihrer (???) Allianz. Bitte haben Sie noch einen kleinen (!) Moment Geduld. Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Mitarbeiter …”

Der kleine Moment wird größer und größer ….

„Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld. …”

VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !

Dienstag, 14. Oktober 2008

Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover regulierte den Unfallschaden eines Mandanten außergerichtlich trotz eindeutiger Haftung nur zum Teil. Mehrere Zahlungsaufforderungen meinerseits mit Frist- und Nachfristsetzungen blieben erfolglos. Unter dem 26.05.2008 reichte ich daher bezüglich des Restschadens des Mandanten Zahlungsklage gegen die VHV ein. Im Verhandlungstermin am 11.08.2008 ließ die VHV zu meiner Überraschung Versäumnisurteil gegen sich ergehen, nachdem sie zuvor ihre Verteidigungsabsicht gegenüber dem Gericht angezeigt hatte, auf die Klage aber nicht erwiderte. Das Versäumnisurteil wurde rechtskräftig, da die VHV keinen Einspruch einlegte. Mit Schreiben vom 21.08.2008 forderte ich die VHV unter Fristsetzung zum 02.09.2008 zur Zahlung der ausgeurteilten Beträge auf und kündigte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Fall der Nichtzahlung an. Die VHV reagierte auch auf dieses Schreiben nicht, eine Zahlung erfolgte nicht. Mit Datum vom 08.09.2008 beantragte ich den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, um das Konto der Versicherung zu pfänden. Der Pfändungsbeschluss wurde offensichtlich gestern der VHV und deren Bank zugestellt, denn mit Schreiben vom 13.10.2008 teilt die VHV nun mit, sie habe die Urteilssumme zuzüglich Zinsen und Kosten des Verfahrens (gemäß dem mir noch gar nicht vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss!) an uns gezahlt. In dem Schreiben heißt es zum Schluss:

Die Allianz und ihre Hausanwälte

Dienstag, 07. Oktober 2008

Nach einem Rechtsstreit mit der Allianz wird noch um die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der gegnerischen Kollegen gestritten. Diese teilen schriftsätzlich Interessantes mit:

Die Allianz Versicherung verfügt über keine Rechtsabteilung in Berlin (och?). Aufgrund der Vielzahl der angefallenen Gerichtsverfahren (hört, hört!) hat die Allianz Versicherung sich dazu entschieden, keine weiteren Mitarbeiter einzustellen (besser wäre es), sondern für alle Gebiete Hausanwälte zu beauftragen, die … ohne weitere Instruktionen die Akten zugeleitet bekommen und diese selbständig bearbeiten, das heißt, auch selbständig entscheiden, ob der Prozess überhaupt aufgenommen wird und wie er zu Ende geführt wird (ob das hilft?).