Archiv für September 2008

WWK-Versicherung: genehmigt sich 4-wöchige “Sachverhaltserfassungsfrist”

Samstag, 27. September 2008

Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine völlig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Ansprüche des Mandanten gegenüber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in München, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorläufig beziffert. Unter dem Datum vom 11.09.2008 reagiert die WWK mit Formschreiben u.a. folgenden Inhalts:

“Der Unfall wurde uns von unserem Kunden noch nicht gemeldet, Schadenanzeige wurde aufgrund Ihres Anschreibens versandt….

Wir weisen auf die Sachverhaltserfassungsfrist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme bei uns hin. Kenntnisnahme erfolgte mit Eingang Ihres Schreibens…”

Allianz - kein Sachbearbeiter erreichbar

Donnerstag, 25. September 2008

Heute hatte ich mal wieder das Vergnügen die Allianz in Frankfurt telefonisch kontaktieren zu müssen. Ich wählte die Durchwahl, die auf dem Abrechnungsschreiben angegeben war. Ca. 20x besetzt - dann endlich meldete sich jemand mit “Allianz”. Auf Nachfragen nannte der Herr J. dann freundlichweise seinen Namen. Ich erinnerte ihn an den zugesagten Rückruf von Herrn T. aus letzter Woche. Mir wurde ziemlich unwirsch mitgeteilt, dass ich doch bitte 1 Woche zu warten habe.  Eher ginge das nunmal leider nicht. Ich bat dann, den Sachbearbeiter persönlich sprechen zu dürfen bzw. wollte die Durchwahl. Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Sachbearbeiter nicht mehr an das Telefon gehen, um die Rückstände aufarbeiten zu können. Eine Durchwahl hätte Herr T im übrigen nicht. Es wurde mir also offiziell bestätigt, dass die Allianz für Geschädigte nicht zu sprechen ist - ein Angelegenheit die sicherlich auch die BAFIN interessieren wird.

Allianz - Nichts wird besser!

Montag, 15. September 2008

Angeblich soll sich je die Schadensbearbeitung bei der Allianz nach internen Umstrukturierungen bessern - ganz offensichtlich nur ein Gerücht. Eine nach wie vor typische Chronologie eines „Allianz-Falles”

  • 26.o7.2008: Unfalldatum
  • 29.o7.20008: Anwaltsschreiben an Allianz mit Unfallhergang;
  • o1.o8.2008: Forderungsschreiben an Allianz mit spezifizierter Forderungsaufstellung;
  • 18.o8.2008 Mangels irgendeiner Reaktion seitens Allianzen Nachfristsetzung per Telefax bis zum 29.o8.2008;
  • o2.o9.2008 Wiederum keine Reaktion, also Kostendeckungszusage für Klage bei der RSV angefordert;
  • o4.o9.2008: Klage eingereicht
  • 11.o9.2008 - als 45 Tage (!) nach dem ersten Anwaltsschreiben das erste Schreiben der Allianz - mit auch nur einem Satz: „Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert.”

HUK-Coburg - etwa doch lernfähig !?

Samstag, 06. September 2008

Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR veröffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen.

HUK Coburg - Nur dreist ?!

Dienstag, 02. September 2008

Über einen vom LG Hamburg zur Frage der lästigen „Sechsmonatsfrist” in den sog. „130%-Fällen” mit Urteil 331 O 28/07 vom 24.o8.2007 entschiedenen Fall war u.a. hier schon ausführlich berichtet worden. Das LG fand klare Worte:

Es existiert keine Vorschrift, wonach einem Geschädigten, der im Rahmen der 130 %-Grenze konkret nach Reparaturrechnung abrechnet, zunächst nur der Wiederbeschaffungsaufwand zu erstatten, die Differenz zu den vollen Reparaturkosten aber erst nach weiterer Nutzung des Fahrzeugs für sechs Monate fällig ist.

Allianz - nach wie vor abgesoffen?!

Montag, 01. September 2008

Ein Kollege, der das Vergnügen (?) hat, hier meistens die Allianz als Beklagtenvertreter vertreten zu dürfen, berichtete neulich stolz, jetzt würde alles besser. Aufgrund interner Umstrukturierungen der Schadensabteilung werde die Schadensregulierung nun deutlich zügiger vonstatten gehen. Ach, wirklich?

Aktuelles Beispiel: Unfall vom 26.o7.2008. Telefax mit Unfallschilderung an Allianz am 29.o7.2008, Forderungsaufstellung anhand des Sachverständigengutachtens per Telefax vom o1.o8.2008. Reaktion des Allianz bis heute (o1.o9.2008, 31 Tage später): KEINE, nicht einmal ein einziges Schreiben, von irgendeiner Zahlung natürlich ganz zu schweigen.