OLG Celle erteilt „Sechsmonatsfrist” eine Absage
Samstag, 10. Mai 2008Das OLG Celle hat mit Beschluss 5 W 102/07 vom 22.o1.2008 in erfrischender Klarheit betont, dass ein Geschädigter jedenfalls dann nicht auf die - nach Meinung gewisser Versicherer generell geltende - sog. „Sechsmonatsfrist” verwiesen werden kann, wenn er durch Reparatur seines PKWs sein Integritätsinteresse hinreichend dokumentiert:
Orientierungssätze des Autors
1. Wenn die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten im Rahmen von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (so genannter 130 %-Fall), gebietet es das Integritätsinteresse des Geschädigten, dass er den Pkw auf Kosten des Schädigers reparieren und weiter nutzen darf.