Archiv für Mai 2008

VN zahlt schneller als HUK

Montag, 26. Mai 2008

Die HUK Coburg „vergisst” mal wieder (wie so oftкомпютри втора употреба) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Also nicht lange gefragt, Mahnbescheid gegen Unfallgegner + HUK.

Der Mahnbescheid wurde erlassen am 21.o5.2008, die Zahlung des Gegners ging am 26.o5.2008 in voller Höhe hier ein. Schneller geht’s nicht!

Hoffentlich denkt der Gegner daran, sich die Verfahrenskosten von immerhin 58,70 € von der HUK erstatten zu lassen. ;-)

Volksfürsorge – Lässt VN im Regen stehen

Dienstag, 13. Mai 2008

Die schon мебелимебелимебелиberichtete Dreistigkeit der VoFü hatte noch ein Nachspiel:

Nach Erledigungserklärung in der Hauptsache ließ sie es wegen eines minimalen Restbetrages zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Auf telefonische Nachfrage teilte sie ihrer VN mit, diese möge zum Termin erscheinen und dort ausdrücklich keine Antrag stellen. Einen Terminsvertreter zu entsenden, halte man nicht für erforderlich.

Im Termin erging dann ein Urteil wegen des Restbetrages. So wurden dann endlich auch noch die zwei Gerichtsgebühren verbraten, die die VoFü doch so gerne einsparen wollte (und auch weitere Anwaltskosten). Die VN nahm’s mit Humor und wird ihren PKW sicherlich demnächst woanders versichern.

OLG Celle erteilt „Sechsmonatsfrist” eine Absage

Samstag, 10. Mai 2008

Das OLG Celle hat mit Beschluss 5 W 102/07 vom 22.o1.2008 in erfrischender Klarheit betont, dass ein Geschädigter jedenfalls dann nicht auf die – nach Meinung gewisser Versicherer generell geltende – sog. „Sechsmonatsfrist” verwiesen werden kann, wenn er durch Reparatur seines PKWs sein Integritätsinteresse hinreichend dokumentiert:

Orientierungssätze des Autors

1. Wenn die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten im Rahmen von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (so genannter 130 %-Fall), gebietet es das Integritätsinteresse des Geschädigten, dass er den Pkw auf Kosten des Schädigers reparieren und weiter nutzen darf.

Allianz – Chaos pur

Donnerstag, 08. Mai 2008

Es geht um einen eigentlich einfachen Sachverhalt: Der Gegner ist am 10.12.2007 aus bisher ungeklärter Ursache auf die Fahrspur meines Mandanten geraten und dort frontal mit dessen PKW kollidiert. Dennoch ist die Schadensregulierung bis zum heutige Tage nicht abgeschlossen. Folgender Eingangssatz beschreibt die Situation:

Sehr geehrte Frau B.,
nachdem in obiger Angelegenheit bereits Ihre Kolleginnen K., Hi. und W. tätig waren, hatte ich nun das Vergnügen, Post von Ihrer Kollegin He. zu erhalten, nunmehr also der fünften (!) Sachbearbeiterin in dieser Sache. Offensichtlich fehlt aber auch dieser die Übersicht über den Schadensfall: