OLG D’df. watscht Versicherer ab
Montag, 31. März 2008Der Kollege Hoenig weist in seinem Motorradrecht auf eine in der Tat lesenswerte Entscheidung des OLG Düsseldorf (I-1 U 52/07 vom 15.10.2007) hin: Es ging um einen Unfall vom o9. März 2006, der Versicherer hatte sich - trotz mehrerer Aufforderungen - bis zum o9. Mai 2006 überhaupt nicht zu seiner Regulierungsbereitschaft geäußert. Das OLG sprach der Klägerin Nutzungsausfallentschädigung für insgesamt 92 Tage zu, immerhin einen Gesamtbetrag von 6.072 €.
Die Entscheidung beschäftigt sich nicht nur mit der Frage längerer Nutzungsausfallentschädigung, sondern auch mit sonstigen Folgen einer Regulierungsverzögerung durch einen Kfz-Versicherer und haut bei dieser Gelegenheit dem berufungsführenden Versicherer auch diverse andere immer wieder gern genommene Standardthesen um die Ohren: