Archiv für Februar 2008

Allianz - Chaotisch

Freitag, 29. Februar 2008

Der Zustand, dass jedenfalls die Berliner Filiale der Allianz „abgesoffen” ist, scheint nach wie vor anzudauern: Eine zeitnahe Schadensregulierung ist zur Ausnahme geworden, die (früher eher selteneren) Klagen gegen Allianz häufen sich, eine telefonische Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter(inne)n ist kaum noch möglich.

In einem Fall (Unfalldatum 10.12.2007) habe ich es jetzt mit der vierten Sachbearbeiterin zu tun: Das erste Schreiben kam von Frau B, das zweite von Frau W., das dritte von Frau H., heute teilte mir Frau K mit (die ich immerhin unter der Telefonnummer der Frau B erreichte), Frau B. sei durchaus noch die zuständige Sachbearbeiterin, eine Stunde nach dem Telefonat erreichte mich allerdings ein Telefax von Frau K.

Volksfürsorge - zu feige?

Freitag, 29. Februar 2008

Seit einiger Zeit versuche ich, immer wieder auftauschende Streitfragen der Rechtsprechung der hiesigen Zivilrichter zuzuführen, so z.B. die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, die Wertminderung bei Karosserieschäden usw. Beide wollte die Volksfürsorge nicht zahlen. Sie behauptete, Verbringungskosten seien bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig, eine Wertminderung sei „ihrer Meinung nach” nicht angefallen, obwohl der Sachverständige eine solche in seinem Gutachten ausgewiesen hatte.

Also entsprechend Klage erhoben - und was passiert? Die Volksfürsorge teilt mit, die Klagforderung (natürlich ohne Präjudiz) in voller Höhe ausgeglichen zu haben und bittet um Klagrücknahme sowie Übersendung meiner Gebührennote.

DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung

Donnerstag, 28. Februar 2008

Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto beschädigt. Er ließ ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur Überprüfung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die auch das Prüfgutachten bestätigte wurde jedenfalls von der DEVK “totgeschwiegen”. So funktioniert also eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ? Daher muss einfach nochmal an eine Kernaussage des Bundesgerichthofes an dieser Stelle erinnert werden:” Für die Geschädigten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelmäßig gegenläufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt.” (AZ:I ZR 19/05). Daher, wer an eine schnelle komplizierte Schadenregulierung glaubt, der wird sicherlich entäuscht werden, denn diese gibt es nur zu seinen Lasten.

HUK und ihre (Werk-)tage

Mittwoch, 27. Februar 2008

Die HUK Coburg streitet mal wieder um die zu entschädigende Nutzungsausfalldauer und schreibt u.a. Folgendes:

Unfalltag: 08.12.07
Gutachteneingang: 12.12.07
Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 12 Werktage
Gesamtanspruch 17 Tage

Entgegenkommend und ohne Präjudiz haben wir abschließend für fünf weitere Tage die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt.

Ach, wirklich? Vom 8. bis zum 12. Dezember sind es zwar 5 Tage und 5 + 12 = 17, nur Äpfel sind nicht Birnen und Tage und Werktage sind nicht dasselbe. In der Wiederbeschaffungsdauer liegen nicht nur zwei Sonntage, sondern auch der erste und zweite Weihnachtstag, insgesamt also vier Feiertage. Das ganze (angebliche) Entgegenkommen reduziert sich damit auf einen Tag. Aber wer so kundig über die (angebliche) „örtliche Rechtsprechung” schwafelt, addiert wohl auch Äpfel und Birnen. Den Rest möge wieder einmal das Gericht klären.

Allianz und ControlExpert

Mittwoch, 27. Februar 2008

Die Allianz leitete mal wieder ein Kostenvoranschlag an die Firma ControlExoert GmbH weiter, mit der Bitte, diesen nach den Vorgaben der Allianz zu überprüfen. Eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze und der Lackierkosten scheitert. Trotzdem schaffte es die Firma ControlExpert eine Kürzung zu erreichen.

“Von den Ersatzteilen wurde ein marktüblicher Großabnehmernachlass in Höhe von 10% in Abzug gebracht”

Jetzt frage ich mich zu Recht, wer bekommt denn diesen Nachlass. Meine Mandantshcaft eine GbR, die 3 Fahrzeuge in Ihrem Besitz hat ? Wohl kaum. Aber irgendwie muss man ja seinem Auftraggeber eine Berechtigung nachweisen, oder ? Bedenklich, dass einer der Geschäftsführer dieser Firma ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist.  Öffentlich bestellt und vereidigt kann eigentlich nur der werden, wer die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.

HUK Coburg - Dümmer geht’s nimmer

Dienstag, 26. Februar 2008

Die HUK hat mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale nicht - wie sonst gerne - nur gekürzt gezahlt, sondern schlicht gar nicht. Auf entsprechenden Mahnbescheid legt sie nun ungerührt Widerspruch ein.

Vorhersehbarer weiterer Verlauf des Verfahrens: Klage aus dem Mahnbescheid über die Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € (Ein Zweizeiler unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichts). Das AG Wismar wird die HUK entsprechend verurteilen. Kosten der Veranstaltung: 25.- € nebst Zinsen und Verfahrenskosten, insgesamt somit ca. 190.- Teuro. Herzlichen Glückwunsch!

Fortsetzung s. hier. <p> </p>

Nutzungswille erforderlich?

Freitag, 08. Februar 2008

Fordert ein Geschädigter Nutzungsausfallentschädigung für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug, wird gern behauptet, der erforderliche Nutzungswille sei nicht dargelegt, z.B. weil der Geschädigte keinen Ersatzwagen beschafft hat. Das hat der BGH bereits 1966 (NJW 1966, 1260) anders gesehen:

Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1 ] zu, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten hat, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat. [BGH - VI ZR 271/64 - 15.04.66]