DEVK - Selbstverständlich !?
Donnerstag, 25. Oktober 2007Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir:
<blockquote>
„Selbstverständlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Geschädigten.
Unabhängig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdrücklich ohne Präjudiz.”
</blockquote>
Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverständlich? S. z.B. BGH NJW 1966, 1260 (LS):
<blockquote>„Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1] zu, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten hat, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat.”</blockquote>