Archiv für August 2007

Württembergische - Schlicht dreist!

Donnerstag, 23. August 2007

Auf ein neues BGH-Urteil zum Restwert bei Totalschaden war hier bereits hingewiesen worden. Sowohl dieses also auch das vorherige Urteil VI ZR 120/06 vom o6.o3.2007 stellen eindeutig klar, dass ein Geschädigter, der seinen PKW weiter nutzt, sich nicht einen in spezielle Restwertbörsen ermittelten Restwert anrechnen lassen muss, sondern lediglich den von seinem örtlichen Sachverständigen ermittelten. Insbesondere in der aktuellen Entscheidung VI ZR 258/06 formuliert der BGH völlig klar:
<blockquote>
„Lässt der Geschädigte in einem solchen Fall sein Fahrzeug nur teilreparieren, so kann er im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung zwar nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen. Er kann dabei aber nicht auf ein höheres Restwertangebot verwiesen werden, das er wegen der tatsächlichen Weiternutzung des Fahrzeuges nicht realisieren kann. Da nach dem gesetzlichen Leitbild des Schadensersatzes der Geschädigte mit der Ersetzungsbefugnis Herr des Restitutionsgeschehens ist … kann ihn der Haftpflichtversicherer des Schädigers auch nicht durch die Übermittlung eines höheren Restwertangebotes aus einer Internet-Restwertbörse, das möglicherweise nur in einem engen Zeitraum zu erzielen ist, zu einem sofortigen Verkauf des Fahrzeuges zwingen.”
</blockquote>
Das ficht die Württembergische offensichtlich überhaupt nicht an: Der PKW der Mandantin hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, die Reparaturkosten erreichen fast den Wiederbeschaffungswert von 1.650.- €, der Restwert beträgt laut Sachverständigengutachten 250.- €.

Aktuelle Regulierungspraxis

Mittwoch, 22. August 2007

Als neuer Mitautor dieses Blogs möchte ich der community kurz meine in der jüngeren Vergangenheit gemachten Erfahrungen im Bereich der Kfz-Schadenregulierung mitteilen:

1.

Nachdem in meiner Praxis lange Zeit die gutachterlich festgestellten Ersatzteilzuschläge (UPE-Zuschläge) nicht gestrichen wurden, tritt diese Kürzung nunmehr gehäuft auf. Dabei ist nahezu keine Versicherung ausgenommen. Da dieses Phänomen in enger zeitlicher Folge auftrat, kann ich nur schwer an Zufall glauben…

Nach diesseitigen Schreiben unter Nennung einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zahlten schließlich mit Ausnahme der DA-Direkt sämtliche Versicherungen - natürlich unter dem Hinweis “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” und/oder “wegen Geringfügigkeit der Forderung sind wir bereit” - die UPE-Zuschläge doch noch.

Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung

Mittwoch, 22. August 2007

Für weitere Diskussion dürfte das aktuelle Urteil des BGH (AZ: VI ZR 258/06) sorgen.

Zunächst bestätigt der BGH seine alte Rechtsprechung im Leitsatz:

“Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375). “

Neues BGH-Urteil zum Restwert bei Totalschaden

Mittwoch, 22. August 2007

Der VI. Senat hat mit einem weiteren Urteil (Az:) VI ZR 217/06 vom 10.07.2007 den Restwertbörsen eine Absage erteilt. Im Leitsatz heißt es wie folgt:

“Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungs-kosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).” 

Der BGH führt dann weiter in den Gründen die alte Position aus:

Allianz - Klage überflüssig?

Dienstag, 21. August 2007

Die Mandantin hat zunächst selbst versucht, ihre Schadensersatzansprüche aus einem Unfall bei der Allianz geltend zu machen. Als sich auch nach Monaten nichts tat, nahm sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Also wurde ein Sachverständigengutachten erstellt und der Allianz übersandt. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist erneute Nachfristsetzung unter Klagandrohung. Nun schreibt die Allianz:
<blockquote>
… dürfen wir Sie bitten, den uns gesetzten Termin angemessen zu verlängern, da die Ermittlungen hinsichtlich der Verursachung noch nicht abgeschlossen sind. Wie erwarten noch weitere Informationen … Sobald die Antwort vorliegt, kommen wir unverzüglich auf diesen Vorgang zurück. Aus diesem Grunde dürfte es sich erübrigen, hier klageweise vorzugehen.
</blockquote>
Ach, wirklich? Die Erfahrung lehrt anderes …

HUK-Coburg, die 130%-Grenze und die 6-Monats-Frist - Update

Freitag, 03. August 2007

Dass das LG Hanau in seinem Urteil 1 O 179/07 vom 30. Mai 2007 der „Sechs-Monats-Theorie” der HUK mit überzeugender Begründung eine Absage erteilt hat, war hier bereits berichtet worden. Wie eine telefonische Anfrage beim LG Hanau heute ergab, ist das Urteil rechtskräftig geworden. Na also!

Die „Sechs-Monats-Frist” der HUK u.a. - Zwei weitere Entscheidungen

Mittwoch, 01. August 2007

Inzwischen sind zwei weitere Entscheidungen ergangen, die sich ebenfalls mit der hier bereits mehrfach erörterten „Sechs-Monats-Theorie” der HUK Coburg (und einiger anderer) beschäftigen und diese - wie bereits im Mai das LG Hanau - völlig zu Recht für unzutreffend halten:

Allianz - Spielt auf Zeit ?

Mittwoch, 01. August 2007

Dass Allianz Berlin „abgesoffen“ ist, dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein. Die Hoffnung, dass zügiges Klagen die Schadensregulierung beschleunigt, scheint sich allerdings eher nicht zu bestätigen:

Der Unfallgegner scherte am 24.o5.2007 aus, als meine Mandantin diesen bereits überholte. Er gab vor Ort gegenüber der Polizei seine Schuld zu. Mit Schreiben vom 29.o5.2007 hatte ich die Allianz von meiner Beauftragung informiert und die Schadensersatzforderungen meiner Mandantin mit Schreiben vom 31.o5.2007 spezifiziert.

Eine Reaktion der Allianz erfolgte nicht, auch die bereits erwähnte telefonische Nachfrage brachte nichts. Daher habe ich am 27.o6.2007 Klage erhoben. Die Erwartung, dass die Allianz angesichts der doch recht eindeutigen Sach- und Rechtslage nunmehr zahlen würde, bestätigte sich jedoch nicht. Sie ließ - anwaltlich vertreten - mit Schriftsatz vom 19.o7.2007 Verteidigungsabsicht anzeigen und zahlt auch weiterhin nicht.