Archiv für Juli 2007

Signal Iduna - Kompetent und unkompliziert

Montag, 30. Juli 2007

Hier soll ja nicht nur Negatives publiziert werden, sondern auch Lob, wem Lob gebührt:

Die Mandantin ist als Radfahrerin im Mai letzten Jahres von einem Motorradfahrer angefahren und erheblich verletzt worden. Der genaue Unfallhergang ist unklar, die Mandantin leidet an retrograder Amnesie. Allerdings spricht ein - wenn m.E. auch nicht unbedingt überzeugendes - Sachverständigengutachten dafür, dass die Mandantin an dem Unfall zumindest keineswegs schuldlos war.

Die Signal Iduna hält sich nicht lange mit Diskussionen über die Schuldfrage auf, aktiviert sofort ihren Reha-Dienst, kümmert sich um qualifizierte Chefarzt-Behandlung (!) der Mandantin, veranlasst entsprechende Fahrten zu den behandelnden Kliniken, begleitet die gesamte Behandlung bis zum Abschluss und zahlt jetzt am Ende im Rahmen einer Pauschalabfindung anstandslos ein durchaus als großzügig zu bezeichnendes Schmerzensgeld.

Gerling, die Verbringungskosten und die „einschlägige Rechtsprechung”

Donnerstag, 12. Juli 2007

Wie auch Gerling versucht, mit mehr oder weniger sinnfreien Textbausteinen den Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu verneinen war hier schon berichtet worden.

Also, entsprechend Klage erhoben. Heute kommt Post von Gerling:

„Bezug nehmend auf die zugestellte Klagschrift teilen wir mit, dass der Klagebetrag einschließlich Zinsen auf Ihr Konto überwiesen wurde. Die Zahlung erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. … Bitte geben Sie uns anschließend noch Ihre Kosten auf”

Ersichtlich scheut man wieder einmal ein Urteil. Tja, Kosten, man wollte hier 90,60 € sparen, und zahlt nun 162,01 € - nicht wirklich wirtschaftlich. Aber es ist ja nur das Geld der Versicherten. ;-)

Volksfürsorge und die Textbausteine

Freitag, 06. Juli 2007

Auch die Volksfürsorge hat einen schönen - und in dieser Form unsinnigen - Textbastein:

„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zum Lackierer.”

Wie schon früher geschrieben - wenn Versicherungen sich auf „die Rechtsprechung” berufen, kommt meistens Unsinn heraus. Ohne hier wieder die Frage aufwerfen zu wollen, ob man mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung für erstattungsfähig hält oder anderer Ansicht ist - dieser Textbaustein ist schlicht unzutreffend. Was soll das also?

HUK Coburg - Taktiert teuer

Mittwoch, 04. Juli 2007

Der bereits hier ausführlich berichtete Fall bzw. Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über die von der HUK propagierte angebliche Sechsmonatsfrist zieht sich leider noch hin - Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 16.o7.2007.

Die Gegenseite hatte nicht nur die angebliche Sechsmonatsfrist verteidigt, sondern - ohne jede tatsächliche Kenntnis - auch die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs des Klägers bestritten und sich zu dem Vortrag verstiegen, die vorgelegte Reparatur der Fachwerkstatt (!) reiche nicht aus, die diese „noch nicht tatsächlich Gewissheit darüber schafft, ob auch auf der Basis des Gutachtens repariert worden ist”.