Archiv für Juni 2007

Allianz - Will unbedingt verklagt werden

Mittwoch, 20. Juni 2007

Nachdem der Kollege Kasulke nun gerade die Allianz Hamburg gelobt hat, muss über Allianz Berlin leider erneut Negatives berichtet werden - verweigertes Haftungsanerkenntnis trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage:

Die Unfallgegnerin hatte mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Auf telefonische Nachfrage nach Mandatserteilung bestätigte die Allianz telefonisch zunächst ihre volle Haftung dem Grunde nach.

Aber wenige Tage später erreichte mich ein Schreiben der Allianz: „Bezüglich der Haftung hatte unsere Kundin ein Veto eingereicht, so dass wir deren ausführliche Schadensschilderung und die polizeiliche Ermittlungsakte abwarten müssen.” Ob eine Versicherung ein solches „Veto” überhaupt beachten muss, sei einmal dahingestellt.

Allianz - es geht auch superschnell - Ein Wehrmutstrofpen bleibt.

Dienstag, 19. Juni 2007

Vor kurzem hatte der Kollege Melchior noch berichtet, dass die Allianz “total abgesoffen” sei. Nun möchte ich hier, weil natürlich auch das Positive nicht zu kurz kommen darf, über die Allianz in Hamburg berichten. Anspruchschreiben am 18.06.2007 um 17.55 Uhr gefaxt, Anwort, dass bezahlt wurde am 19.06.2007 um 11.37 Uhr. Schneller geht es wirklich nicht.

Nur Schade, dass die Wertminderung ohne die Verzinsung nach § 849 BGB gezahlt wurde. Hätte dies auch noch geklappt, so wäre dies meine schnellste Bearbeitung gewesen.

HUK Coburg - Ein Sommermärchen

Dienstag, 19. Juni 2007

Es war einmal eine Versicherung, die versuchte einmal wieder an der Allgemeinen Kostenpauschale zu sparen. Sie zahlte auf die geforderten 25.- € nur 20.- €, obwohl sie durchaus wusste, dass das Amtsgericht in dem betreffenden Bezirk seit Jahren 25.- € für angemessen hält und auch wissen sollte, dass der böse Anwalt des Geschädigten solche Kürzungen nicht akzeptiert.

Dieser beantragte daher Mahnbescheid über die restlichen 5.- €. Gegen diesen legte die Versicherung Widerspruch ein und erzählte dem Gericht ein Märchen, nämlich die 5.- € schon vor Zugang des Mahnbescheids gezahlt zu haben. Nur hatte die Versicherung nicht mit dem AG Hamburg gerechnet, das dem Anwalt mitteilte, den Mahnbescheid schon Tage zuvor zugestellt zu haben Hieraus folgte, dass die Versicherung erst nach Zugang des Mahnbescheides gezahlt und somit nicht die Wahrheit gesagt hatte.

Wertminderung auch für PKWs mit einer Laufleistung von ca. 200.000 km

Sonntag, 17. Juni 2007

Die Kollegen bei Lawinfo.de machen auf ein beachtenswertes Urteil des OLG Oldenburg 8 U 246/06 vom o1.o3.2007 aufmerksam, wonach eine hohe Laufleistung eines PKWs der Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung nicht entgegensteht. Der PKW der Klägerin, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 3 ½ Jahre alter Audi A 6 Avant TDI wies schon eine Fahrleistung von 195.648 km auf. Die Beklagten meinten, wegen dieser hohen Laufleistung sei eine Wertminderung nicht mehr gerechtfertigt. Dem trat das Gericht deutlich entgegen:

Allianz - Komplett „abgesoffen”?

Donnerstag, 14. Juni 2007

Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 habe ich bei der Allianz in Berlin Schadensersatzansprüche meiner Mandantin von immerhin knapp 3.500.- € aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht. Bis heute - 14.o6.2007 - keinerlei Reaktion. Also telefonisch dort nachgefragt:

Die Antwort haute mich fast vom Stuhl: Man sei chronisch überlastet und jetzt erst bei den Posteingängen vom o2. Mai 2007 (!) - das war vor 44 Tagen, also mehr als sechs Wochen !

Auf weitere Frage, wie lange es denn wohl noch dauern solle, wurde mir eröffnet, das käme ganz darauf an, wie oft in Schadenssachen angerufen werde und die jeweilige Akte aus dem Stapel gezogen werden müsste (Versteckter Wink mit dem Zaunpfahl?).

Sachverständigenkosten und die „Bagatellschadensgrenze”

Donnerstag, 14. Juni 2007

Der Mandant war Opfer eines Auffahrunfalls. Die KRAVAG weigerte sich unter Hinweis auf eine angebliche „Bagatellschadensgrenze”, die Kosten der von einem Sachverständigen erstellten Reparaturkalkulation zu erstatten. Also musste die Frage gerichtlich geklärt werden. Auszug aus der Klagschrift:

Der Kläger hat zur Bezifferung des unfallbedingten Schadens an seinem PKW eine Reparaturkostenkalkulation durch das Sachverständigenbüro *** erstellen lassen und diese der Beklagten übersandt. Diese Kalkulation kostete 142,80 €. Die Beklagte hat diese Kalkulation akzeptiert und den Schaden auch exakt auf deren Basis reguliert. Mit Schreiben vom 15.o1.2007 hat sie sich jedoch verzugsbegründend geweigert, deren Kosten zu erstatten, da der Kläger angeblich gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe.

Provinzial Nord - Jetzt leider auch bei den Centfuchsern

Freitag, 08. Juni 2007

Die Provinzial kannte ich bis jetzt als angenehme Versicherung, die nicht lange feilschte und lieber Schadensfälle schnell erledigte - das scheint vorbei zu sein. Mich erreichte folgendes Schreiben:

„Das uns vorgelegte Gutachten … haben wir durch die Firma eucon Informationstechnologie prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung fügen wir bei. Bei einer Abrechnung lt. Gutachten oder Kostenvoranschlag sind Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge nicht zu erstatten.”

Ach, wirklich? Das ist - herrschende Rechtsprechung hin oder her - in dieser platten Allgemeinheit schlicht falsch!

Interessant auch der Prüfbericht: Tatsächlich wurden dort „nur” die Verbringungskosten und die Ersatzteilaufschläge gekürzt, die Lohn-, Neben- und Lackierkosten immerhin anerkannt. Ergänzend heißt es:

VHV - Es kann wohl nicht teurer genug sein

Mittwoch, 06. Juni 2007

Wahnsinn kann bekanntlich Methode haben - und manchmal zur unendlichen Geschichte werden. Über deren Beginn war hier bereits berichtet worden:

Die VHV hatte gemeint, auf außergerichtliche Zahlungsaufforderungen hinsichtlich nicht anrechenbarer Anwaltskosten nicht reagieren zu müssen und es vorgezogen, sich diesbezüglich verklagen zu lassen. Es geht „immerhin” um 164,11 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem o9.o8.2006