Archiv für Juni 2007

Provinzial Nord – scheut das Risiko?

Freitag, 29. Juni 2007

Ob die Provinzial hier wohl mitliest? Über die leider auch bei dieser Gesellschaft eingerissen Unsitte, professionelle rechnungskürzer in die Schadensregulierung einzuschalten, war hier bereits berichte worden. Heute erreichte mich ein Schreiben aus Kiel:

„Ihr per Telefax übermitteltes Schreiben vom 18.o6.2007 haben wie heute von unserer Landesdirektion Rostock erhalten. In der Zwischenzeit ist unsere Zahlung von 2.383,56 € erfolgt. Wir überweisen heute 185,19 € für Verbringungskosten und UPE-Aufschlag auf Ihr Konto.”

Na also, geht doch! Da fand die Kieler Hauptstelle die Kürzerei ihrer Rostocker Filiale wohl doch zu riskant. Die Verzugszinsen fehlen allerdings nach wie vor. Der entsprechende Mahnbescheid ist raus …

HUK Coburg – unglaublich unbelehrbar!

Donnerstag, 28. Juni 2007

Über den abenteuerlichen Versuch der HUK Coburg, 5.- € an der Allgemeinen Kostenpauschale einzusparen, war hier ja schon berichtet worden. In Kurzform:

<ul>
<li>Geforderte Allgemeine Kostenpauschale 25.- €;</li>
<li>HUK zahlt nur 20.- €;</li>
<li>Mahnbescheid gegen HUK über 5.- €;</li>
<li>Mahnbescheid wird zugestellt, HUK zahlt 5.- €, behauptet aber, die Zahlung sei bereits vor Zustellung des Mahnbescheides erfolgt und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein; </li>
<li>Übergang in’s Klagverfahren, freundlicher Hinweis meinerseits, dass diese Behauptung gemäß der Zustellungsmiteilung des AG Hamburg schlicht unwahr ist. </li>
<li>HUK rudert zurück, räumt vorherige Zustellung des Mahnbescheids ein. </li>
<li>HUK zahlt Kosten des Mahnverfahrens von 58,72 € „ohne Präjudiz”. </li>
<li>Klage zurückgenommen, Kostenfestsetzungsantrag gegen HUK gestellt. </li>
</ul>

Provinzial Nord – spart? teuer

Mittwoch, 27. Juni 2007

Dass die Provinzial jetzt auch zu den Kürzungsfans übergelaufen ist, wurde hier schon beklagt. Hinzu kommt, dass man sich nicht nur (angeblich überlastungsbedingt) im Regulierungsverzug befindet, sondern auch des antiquierten Verrechnungsschecks bedient, der dummerweise jedoch nie ankommt.

Also teile ich noch einmal schriftlich mit, dass der Scheck nie angekommen ist und bitte um Überweisung, selbstverständlich nebst (sogar ausgerechneter) Verzugszinsen. Die Zahlung war immerhin bereits zum 22. Mai 2007 fällig gestellt worden und die Verzögerungen durch den verlorengegangenen Scheck hat der Geschädigte nun wirklich nicht zu vertreten.

Die Provinzial zieht – von entsprechender Klagandrohung völlig unbeeindruckt – trotzig UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ab und zahlt natürlich auch keine Zinsen.

DEVK – oder wie verdrehe ich die BGH-Rechtsprechung

Mittwoch, 27. Juni 2007

Oft ist hier über die Kürzung von Stundenverrechnungssätzen diskutiert worden.  Die Diskussion, ob gerechtfertigt oder nicht, lasse ich dahinstehen. Es geht mir nur darum  zu verdeutlichen, wie es die DEVK schafft, ein Urteil “zu verdrehen” und damit eine vollkommen falsche Aussage trifft. Dies ist m.E. für eine ordnungsgemäße Unfallabwicklung einfach untragbar.

“Der Geschädigte muss auch nach Auffassung des BGH (BGH vom 29.04.2003 – VI ZR 398/02) eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nutzen, wenn sie ihm mühelos zugänglich ist.” 

Allianz – mehr als uneinsichtig

Mittwoch, 27. Juni 2007

Wenn die Allianz nicht gerade „abgesoffen“ ist, reguliert sie Schadensersatzansprüche in einer Weise, die nur noch als zynische Regulierungsverweigerung bezeichnet werden kann. Zur Erinnerung:

Aus der polizeilichen Unfallanzeige ergibt sich eindeutig, dass die Unfallgegnerin mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen hat. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Die Unfallgegnerin hatte allerdings ein „Veto” gegen die Schadensregulierung eingelegt, weshalb die Allianz sich weigerte, die Haftung dem Grunde nach vollumfänglich anzuerkennen.

AXA – mag’s lieber teurer

Dienstag, 26. Juni 2007

In einer Unfallsache hat der Mandant nach einigem Hin und Her sich für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs statt der (möglichen) Reparatur entschlossen und ich rechne ich gegenüber der AXA den Fahrzeugschaden unter Hinweis auf einschlägige BGH-Rechtsprechung wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert    7.800,00 € -  Restwert    3.800,00 €  =  4.000,00 €

Die AXA hingegen vertritt bei Brutto-Reparaturkosten von 4.300,28 € hartnäckig die Auffassung, es hätte repariert werden müssen und rechnet wie folgt ab:

Reparaturkosten, netto 3.707,14 € – Verbringungskosten  84,00 € – 10 % Ersatzteilaufschlag 89,77 € =    3.533,37 €. Tapfer streicht sie auch sämtliche sonstigen im Rahmen der Ersatzanschaffung angefallenen Kosten.  Gegen den fälligen Mahnbescheid wird Widerspruch eingelegt und nach meiner Anspruchsbegründung wacker Klagabweisung beantragt.

Allianz Berlin ist (!) abgesoffen

Freitag, 22. Juni 2007

Neulich hatte ich die Frage gestellt: Allianz – komplett abgesoffen? Diese Frage hat sich heute beantwortet. In besagtem Fall hatte ich der Allianz unter Klagandrohung eine Nachfrist auf den 21.o6.2007 gesetzt. Auch hierauf erfolgte keine Reaktion. Vor Klagerhebung habe ich heute noch einmal versucht, die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen. Diese ist jedoch bis zum 27.o6. krankgeschrieben. Dafür klagte mir ihre Kollegin ihr Leid:

AXA – Wertminderung auch ohne SV-Gutachten?

Donnerstag, 21. Juni 2007

Der Kollege Schiefer berichtet über eine interessante Rechtsauffassung der AXA zur Frage, ob für die Festlegung der Wertminderung an einem unfallbeschädigten Fahrzeug ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Sie schreibt ihm:

„ … Im übrigen ist die Berechnung der Wertminderung nicht Aufgabe des Sachverständigen sondern kann nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. …”"

Muss ich mir für die nächste Schadensregulierung mit der AXA dringend merken. Wertminderung „nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten”, dass lässt viel Verhandlungsspielraum!