Archiv für Mai 2007

Gothaer - scheut das Urteil

Freitag, 25. Mai 2007

Über die kleinlichen Versuche der Gothaer, unter sturer Ignoranz der sog. „Porsche-Entscheidung” die Schadensersatzansprüche des Geschädigten zusammenzukürzen, war hier schon berichtet worden. Nachdem die Gothaer ankündigte, „bei der vorgenommenen Abrechnung bleiben” zu wollen, habe ich also Klage erhoben.

Und - siehe da - heute erreichte mich von dort folgendes Schreiben: „Unsere Prüfungen sind abgeschlossen, sodass wir wie folgt abrechnen können (Klagforderung+Zinsen)”.

Na also, geht doch, aber warum musste erst wieder Geld der Versichertengemeinde verschwendet werden? Immerhin wird deutlich, dass die Gothaer das Risiko eines Urteils über die Rechnungskürzungen der Fa. ControlExpert wohl lieber vermeiden wollte.

Rechtswidrige Kürzungswelle bei fiktiver Abrechnung

Mittwoch, 23. Mai 2007

Obwohl das sog. “Porsche-Urteil” des BGH bei den Versicherungen bekannt ist, kürzen momentan immer mehr Versicherer bei fiktiver Abrechnung anhand eines sog “Prüfberichtes” die Reparaturkosten um die Positionen “UPE-Aufschlag”, “Verbringungskosten” und “Lohnkosten”. Es handelt sich um die Axa und die Gothaer.

In einem Schreiben der Axa heißt es:

“Die Preise für Ersatzteile wurden in Anlehnung an die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) des Herstellers kalkuliert. Die Lohnkosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkstätten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von 72.00 EUR zugrunde gelegt. Die Lohnkosten sind nicht im vollen Umfang schadenbedingt erforderlich und wurden um die angegebene Position reduziert:

Wettbewerbsverstoß durch Androhung, die Vergütung eines bestimmten Gutachters nicht zu zahlen

Sonntag, 20. Mai 2007

Ein Haftpflichtversicherer - über dessen Namen hier nur spekuliert werden kann - hatte angekündigt, das Honorar eines bestimmten Sachverständigen nicht zu erstatten. Dies stellt nach Auffassung des OLG Nürnberg einen Wettbewerbsverstoß dar:

Wettbewerbsverletzung durch Hinweis eines Haftpflichtversicherers auf Verweigerung der Vergütung eines bestimmten Gutachters

  1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung ein Wettbewerbsverhältnis existiert.
  2. Die Bemerkung einer Kfz-Haftpflichtversicherung einem Anwalt gegenüber, sie werde die Kosten eines speziellen Gutachters nicht ersetzen, kann eine Verletzung von § 4 Nr. 7, 10 UWG darstellen.

HUK Coburg - versucht’s dummdreist

Mittwoch, 16. Mai 2007

Wie bereits berichtet, hatte die HUK mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale auf 25.- € heruntergekürzt, weshalb ich Mahnbescheid beantragt habe. Nun wird’s dreist:

Die HUK teilt mit Scheiben vom o4. Mai 2007 mit, sie habe den Mahnbescheid „am 02.05.2007 erhalten”. Sie habe aber „bereits mit Datum vom 30.04.2007 eine Nachzahlung von 5 EUR auf die Kostenpauschale … vorgenommen”. Somit sehe sie „die Sache als bereits erledigt” an. Die Zahlung ging am o4. Mai 2007 hier ein. Gegen den Mahnbescheid haben die HUK und ihr VN auch vollumfänglich Widerspruch eingelegt, die Sache geht jetzt also in’s Klagverfahren.

Die Volksfürsorge und „die Rechtsprechung”

Dienstag, 15. Mai 2007

Mal wieder ein Beitrag aus der Reihe „dümmliche Texttausteine”. Die Volksfürsorge (ja, genau die, die angeblich „gern” zahlt bzw. überweist) schreibt mir:

„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zur Lackierwerkstatt.”

Ach, wirklich? Wenn Versicherungen „die Rechtsprechung” bemühen, insbesondere ohne jegliche Quellenangabe, folgt meistens Unfug, so auch hier: „Die Rechtsprechung” ist wohl eher überwiegend der Meinung, dass Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.

Mecklenburgische Versicherung und das Prüfgutachten

Dienstag, 08. Mai 2007

Der Redaktion des Unfall-Blogs wurde folgender Sachverhalt mitgeteilt:

Das Fahrzeug eines Geschädigten wurde im Heckbereich beschädigt. Ein unabhängiges Gutachten erstellt. Die Mecklenburgische Versicherung die SSH-GmbH mit einem Prüfbericht. Diese kürzte die Reparaturkosten von (netto) 3774,90 €, wobei der Gutachter des Geschädigten bereits die durchschnittlichen ortsüblichen Lohnfaktoren angesetzt hatte, die unter den durchschnittlichen der DEKRA liegen, zu Grunde gelegt hatte nochmals um 973,16 €. Der Fairnesshalber sei erwähnt, dass hierdrin eine Kürzung für einen Subwoofer iHv. 460,00 € enthalten ist. Jedoch wurde dann ein regionaler Fachbetrieb genannt, dessen Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt wurden. Leider scheint dieser Fachbetrieb nicht mehr zu existieren, denn weder das Branchenbuch, google, klicktel oder aber die Teleauskunft kennt diesen ominösen Betrieb. Eine Telefonnumer war auch nicht angegeben. Hat die SSH-GmbH hier Ihren Datenbestand nicht ordnungsgemäß aktualisiert oder musste der Betrieb bereits auf Grund seiner günstigen Stundenlöhne Insolvenz anmelden ?

Sparkassen-Direkt-Versicherung - will „Porsche” auch nicht verstehen

Montag, 07. Mai 2007

Es kann nur verwundern, mit welcher militanten Hartnäckigkeit manche Versicherungen sich immer noch weigern, die Kernaussage der sog. „Porsche-Entscheidung” des BGH VI ZR 398/02 vom 29.o4.2003 zur Kenntnis zu nehmen, nämlich dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung seiner „Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen” darf.

Dies gilt offensichtlich insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken von Versicherungen mit einer „Schadensminderungs-Organisation” namens ControlExpert. („Rechnungs-Kürzungs-Expert ” wäre wohl treffender).

Wie hier bereits berichtet, bestreitet die Sparkassen-Versicherung vorliegendem Fall bisher jegliche Haftung. Dennoch lässt sie mir jetzt schon eine sog. „Prüfung Kostenvoranschlag” zukommen, wo u.a. folgender Unsinn verzapft wird:

Zürich Versicherung und die Wertminderung

Montag, 07. Mai 2007

Der PKW der Mandantin ein Sharan TDI Family, Erstzzulassung am 02.07.2001 wurde bei einem KM-Stand von 78079 durch einen Antsoß vorne rechts derart beschädigt, dass der Kotflügel, der Stoßfänger sowie der rechte Scheinwerfer ausgetauscht werden musste. Der VU ereignete sich am 19.12.2006. Das lt. Gutachten in einem guten Allgemeinzustand, gepflegte KFZ war also am Tag des Schadensereignisses ca. 5 1/2 Jahre. Aufgrund der Beschädigungen hat der Sachverständige eine Wertminderung von 150,00 € im Gutachten ausgeweisen. Die Zürich Versicherung ist der Ansicht die Ersattung einer Wertminderung sei aufgrund des “Fahrzeugalters und der Laufleistung nicht gerechtfertigt. Eine wertmäßige Beeinträchtigung verbleibe bei ordnungsgemäßer Reparatur nicht.” Weiterhin zahlt die Zürich Versicherung trotz Hinweises auf das OLG Celle wieder nur eine Kostenpauschale von 20,00 € und kürzt ohne Begründung die Mietwagenkosten, wobei Sie einfach übersieht, dass eine Vollkasko abgeschlossen wurde.