Archiv für Mai 2007

Mecklenburgische - provoziert Klage

Donnerstag, 31. Mai 2007

Der Mandant hatte einen Motorradunfall. Die Sach- und Rechtslage dürfte eindeutig sein, vgl. die polizeiliche Unfallanzeige:

„02 befuhr mit seinem Krad die L 041 in Richtung Ratzeburg. 01 stand mit seinem PKW in der Grundstückseinmündung und hatte vor, auf die L 041 zu fahren. 01 war der Meinung, dass er gefahrlos auf die L 041 fahren konnte und fuhr los.

Als sich 01 auf der rechten Farbahn befand, sah er, wie 02 gefahren kam, bremste seinen PKW ab und hielt etwa einen Meter auf der Fahrbahn von 02 an. 02 bremste sein Krad scharf ab, um einen Zusammenprall zu verhindern. Dabei verlor 02 die Gewalt über sein Krad, kippte auf die rechte Seite und schleuderte rechts am PKW 01 vorbei und kam ca. 39 Meter hinter dem PKW zum Liegen.”

DA Direkt und mal wieder die Mietwagenkosten

Donnerstag, 31. Mai 2007

Inzwischen habe ich den Eindruck die DA direkt möchte der HUK-Coburg in der Schadensregulierung mit den Negativ-Beispielen den Rang ablaufen. Schreibt mir die Geschäftsführung der Zürich-Versicherung (Muttergeselschaft der Da direkt) hier noch, dass Sie nach Schwacke abrechnet und die Vollkaskoversicherung nach Schwacke anerkennt, so schlage ich jetzt, keine 10 Minuten später die nächste Akte auf (falls die DA Direkt mitliest 245/06-810773/E) und erhalte ein Schreiben von der Sachbearbeiterin in dem folgender Satz steht: “In den Schwacke-Tarifen ist eine Vollkaskoversicherung berücksichtigt”. Dies ist schlicht falsch, denn ausweislich Seite 9 des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 ist eine Vollkaskoversicherung nicht in den Schwacke-Listen enthalten und die Muttergesellschaft erkennt diese Position ja auch an … kein Kommentar

Zürich-Versicherung und die Wertminderung - Update

Donnerstag, 31. Mai 2007

Bereits hier wurde ausgiebieg über die Wertminderung diskutiert. Heute erreichte den Autor ein Schreiben im Auftrag der Geschäftsleitung in dem angekündigt wurde, dass die Wertminderung, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, übernommen wird. “Es lässt sich nicht ausschließen, dass diese Forderung nach der neuen Entscheidung des BGH vom November 2004 gerechtfertigt sein könnte.”

Nur bezüglich der Mietwagenkosten konnte keine Eingung erzielt werden. Die Zürich kommt auf 422,65 € nach Schacke-Liste - ich errechne 524 € (eine Klasse kleiner). Die Rechnung lautet m.E. wie folgt: gewichtes Mittel nach Schwacke = 95,00 € pro Tag, mithin 380,00 €. Hinzukommt ein Aufschlag von 20%, der mittlerweile auch in der Rechtsprechung anerkannt wird, mithin 76,00 € sowie die Haftungsbegrenzung von 4 Tagen a 24€ also ein Gesamtbetrag von 542,00 €. Aber vielleicht lässt sich ja auch hier eine Einigung erzielen, ohne dass der Gerichtsweg beschritten werden muss.

Verbringungskosten - Die unendliche Geschichte

Donnerstag, 31. Mai 2007

… und wieder einmal ein schöner Textbaustein, diesmal vom Gerling:

„Die in dem Gutachten enthaltenen Verbringungskosten sind bei der hier geforderten fiktiven Abrechnung unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung nicht erstattungsfähig”

Ach, wirklich? Ohne wieder eine Diskussion darüber lostreten zu wollen, wer hier mehr Gerichtsurteile präsentieren kann - reativ unbestrittene Tatsache dürfte doch wohl sein, dass die überwiegende Rechtsprechung die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zuspricht. Insofern ist der „Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung” schlicht Unsinn.

HUK-Coburg - 130% Grenze und die 6 Monatsfrist

Donnerstag, 31. Mai 2007

Bereits hier berichtete der Kollege Melchior aus Wismar über die Rechtsansichten der HUK-Coburg-Versicherungen zur 130%-Grenze.  Demnach soll angeblich Voraussetzung der Zahlung an zwei (2) Bedingungen 1. ) “Das Fahrzeug muß fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen repariert worden sein.” (Anm. der Redaktion: dies ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht zu beanstanden) 2.) “Das Fahrzeug muß vom Geschädigten noch mindestens 6 Monate genutzt werden.” (Anm. der Redaktion: dies ist der Steitpunkt, der sich nicht aus der BGH-Rechtsprechung ableiten lässt).

HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA - Update

Mittwoch, 30. Mai 2007

Ich hatte bereits hier berichtet, wie im Rahmen des Schadensmanagements der Versicherungen ein Fahrzeug meines Erachtens bewusst “totgerechnet” wurde. Nunmehr ist die Angegegenheit mit Gegengutachten abgeschlossen. Die DEKRA hat im nachhinein den Wiederbeschaffungswert von 2.200 € auf 2.900 € “hochgesetzt”, mit der Begründung, dass “am Tag des Gutachtens keine vergleichbaren Angebote am Markt zu erzielen gewesen seien. Nach derzeitigen Recherchen am Markt mittlerweile vergleichbare Fahrzeuge zu 2.490,00 € bis 3.400 € angeboten werden“. Tja, ein Blick in die Schwacke-Liste hätte damals schon gereicht, um zu zeigen dass das bewertete KFZ nicht mit 2.200 € zu bewerten ist. Weiterhin wird im Gutachten eingeräumt, dass trotz des sogenannten Porsche-Urteils im Gutachten “mittlere Verrechnungssätze” zu Grunde gelget worden sind.

DA direkt - das Problem der fiktiven Abrechnung

Mittwoch, 30. Mai 2007

Grundsätzlich erhält der Geschädigte die fiktiven Reparaturkosten nur für den Fall, dass die Reperaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert - außer er kann nachweisen, dass er das beschädigte Fahrzeug 6 Monate weiternutzt. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes hatte ich bereits hier hingewiesen. Dieser Zeitmoment ist jetzt verstrichen und die Differenz wurde geltend gemacht, nachdem bereits die DA-Direkt im selben Schadenfall unklar formulierte. Auch hierüber wurde hier berichtet. Der Nachweis der Weiternutzung wurde nunmehr geführt und die DA direkt schreibt nun: “Wir bitten um Übersendung der Reparaturrechnung bzw. Reparaturnachweis.” Trotz klarer Sach,- und Rechtslage muss man wohl nunmehr wieder die Gerichte bemühen ….

HUK Coburg: Kein Abzug neu für alt bei Haftpflichtschäden?

Montag, 28. Mai 2007

In einem Rechtsstreit wegen einer von der HUK vorgenommenen m.E. unsachgemäßen Schadensregulierung (AG Rostock 45 C 216/07) geht es u.a. um die Frage, ob die HUK Coburg bei einem angeblich beschädigten immerhin 14 ½ Jahre alten PKW jedenfalls Abzüge „neu für alt” hätte vornehmen müssen. Die HUK lässt nun - anwaltlich vertreten - Folgendes vortragen:

„Bei Haftpflichtschäden sind Abzüge neu für alt grundsätzlich nicht vorzunehmen. Dieses schon deswegen nicht, weil gebrauchte Ersatzteile entsprechenden Alters nicht ohne weiteres verfügbar sind. Vorliegend ist der Einwand allerdings erst recht verfehlt; weil es sich … um Lackierkosten handelt und die Aufbringung gebrauchten Lacks nicht möglich ist.”