Mecklenburgische - provoziert Klage
Donnerstag, 31. Mai 2007Der Mandant hatte einen Motorradunfall. Die Sach- und Rechtslage dürfte eindeutig sein, vgl. die polizeiliche Unfallanzeige:
„02 befuhr mit seinem Krad die L 041 in Richtung Ratzeburg. 01 stand mit seinem PKW in der Grundstückseinmündung und hatte vor, auf die L 041 zu fahren. 01 war der Meinung, dass er gefahrlos auf die L 041 fahren konnte und fuhr los.
Als sich 01 auf der rechten Farbahn befand, sah er, wie 02 gefahren kam, bremste seinen PKW ab und hielt etwa einen Meter auf der Fahrbahn von 02 an. 02 bremste sein Krad scharf ab, um einen Zusammenprall zu verhindern. Dabei verlor 02 die Gewalt über sein Krad, kippte auf die rechte Seite und schleuderte rechts am PKW 01 vorbei und kam ca. 39 Meter hinter dem PKW zum Liegen.”