Archiv für April 2007

Update - Sparkassenversicherung Sachsen und die Verrechnungssätze.

Mittwoch, 11. April 2007

Ich hatte bereits hier von der Kürzung der Stundenverrechnungssätze berichtet. Mir liegt das Urteil des AG Uelzen nunmehr vor. Dort heißt es u.a.:

“Der Kläger hat den ihm durch den Unfall entstandenen Schaden durch Sachverständigengutachten nachgewiesen. Die Beklagten haben nicht dargelegt, dass der Sachverständige von falschen Stundenverrechnungssätzen ausgeht. Soweit die Beklagten hier vortragen, dass die Firma H in L. einen Stundenverrechnungssatz von 75,00 € resp. 77,00 € (Lack) ausweist, ist dies nicht ausreichend, um Zweifel an dem Gutachten zu begründen. Die Beklagte zu 1) als Versicherung wäre durchaus in der Lage gewesen, darzulegen, wie hoch die Stundenverrechnungssätze üblicherweise im Bereich des Wohnortes des Klägers sind …. Da die Beklagten zu 1) das Gutachten grundsätzlich bei ihrer Abrechnung anerkannt hat und nur den Stundenlohn beanstandet hat, kann sie nunmehr mit weiteren Einwänden nicht gehört werden.”

Continentale - nur die halbe Wahrheit

Mittwoch, 11. April 2007

In einem Abrechnungsschreiben an mich wurde mir seitens der Continentalen mitgeteilt, dass u.a. die “Reparatur- und Mietwagenkosten an das Autohaus gemäß Sicherungsabtretung überwiesen wurden”. Jeder denkt jetzt, alles erledigt, Akte kann in Keller. Bei der Continentalen weit gefehlt, den vor der Aktenablage sollte man sich vergewissern, was gezahlt wurde. Ein Anruf beim Autohaus genügte, um festzustellen, dass bei den Mietwagenkosten 115,01 € zum Abzug gebracht worden sind. Diese sind nun nach einem weiteren Schreiben von mir an die Continentale an das Autohaus erstattet worden; jedoch frage ich mich, warum bitte wird hier suggeriert, dass sämtliche Positionen vollkommen ausgeglichen wurden ?

CONDOR - versteht „Porsche” nicht

Donnerstag, 05. April 2007

Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall, die Condor beauftragte einen Sachverständigen. Dieser ermittelte die Reparaturkosten seines PKWs auf der Basis des Stundensatzes einer markengebundenen Fachwerkstatt einschließlich Verbringungskosten

Die Condor regulierte nicht unverzüglich, der Mandant ließ seinen PKW in einer kleinen Werkstatt reparieren, wobei die Reparaturkosten netto ca. 20 % günstiger als veranschlagt ausfielen. Daher habe ich die Condor aufgefordert, u.a. die kalkulierten Netto-Reparaturkosten zu zahlen.

Diese meinte hingegen, diesbezüglich stünde dem Mandanten nur der Ausgleich der Reparaturrechnung zu. Natürlich mit Hinweis auf die „Rechtsprechung des BGH” wurde - insoweit zutreffend - argumentiert, der Geschädigte habe die Wahl, fiktiv oder konkret abzurechnen. Diese Wahl habe er nunmehr getroffen, eine „Vermischung beider Wahlmöglichkeiten, d.h. eine fiktive Abrechnung lt. Gutachten” komme nicht in Betracht.

AXA - wer lesen kann …

Mittwoch, 04. April 2007

In einer Unfallsache erbittet die AXA eine Kopie der Ermittlungsakte. Daraufhin übersende ich die polizeiliche Unfallanzeige und teile ergänzend Folgendes mit:

“Angesichts der Tatsache, dass vor Ort lediglich eine mündliche Verwarnung ausgesprochen worden ist, dürfte eine offizielle Ermittlungsakte auch nicht angelegt werden.”

Antwortschreiben der AXA:

„.. bestätigen wir den Erhalt Ihres Faxes. Bitte übersenden Sie uns den vollständigen Aktenauszug. Für Ihre Bemühungen bedanken wir und bereits um voraus.”

Im Moment bin ich gerade sehr bemüht, nicht telefonisch unhöflich zu werden …

DEVK - liest, aber versteht immer noch nicht

Dienstag, 03. April 2007

Über die höchst eigenwilligen Rechtsansichten der DEVK war hier bereits berichtet worden.

Es ging darum, dass der Mandant seinen Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet hatte und nach Durchführung der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer verlangt, was die DEVK mit abwegigen Rechtsausführungen verweigert.

Daraufhin hatte ich mir erlaubt, einfach per e-mail auf das o.a. Posting zu verweisen. Daraufhin legt die DEVK noch einmal nach:

„Nach einer Entscheidung vom 30.05.2006 hat der BGH - VI ZR 174/05 - sich zu einem weiteren Fall des Kombinationsverbotes von fiktiver und konkreter Abrechnung geäußert. Sie haben die für Sie günstigere Möglichkeit einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens gewählt. Anspruch auf Ersatz weiterer Leistungen besteht nur dann, wenn die konkreten Kosten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung erhaltenen Betrag übersteigen.