Archiv für April 2007

HDI - Unfallersatztarif und kein Ende in Sicht - Geschädigte werden in Prozesse gezwungen

Freitag, 27. April 2007

Mir liegt wieder ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HDI-Versicherungen vor, welches nicht nachvollziehbar ist. Der Porsche des Mandanten wurde beschädigt. Er mietete sich für den Zeitrum der Reparatur ebenfalls ein Porsche bei AVIS in Hannover an. Hierbei handelt es sich m.E. auch um den einzigen Autovermieter in Hannover, der ein solches KFZ vorhält. Bereits auf der Internetseite der Firma AVIS ist zu lesen, dass ein solches Fahrzeug erst ab 189 EUR/Tag erhältlich ist. Der HDI ist jedoch jetzt der Ansicht, ein solches Fahrzeug würde zu einem Normal-/Selbstfahrertairf von 89,50 EUR/Tag erhätlich sein. Warum wird nicht die Schwacke-Liste 2006 als Maßstab genommen ? Diese hat der BGH für anwendbar erklärt. Demnach sind für einen Porsche pro Tag 199,00 € zu zahlen. Hinzukommt noch die Kaskoversicherung von über 30.00 € pro Tag. Der BGH hat weiterhin schon entschieden, Nutzungsausfall sind ca. 35% der Mietwagenkosten. Nutzungsausfall für das streitgegenständliche KFZ beträgt 99,00 €. Also wären “normale” Mietwagenkosten nach BGH abzurechnen bis ca. 300,00 EUR/Tag.

AG Hannover spricht UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu

Donnerstag, 26. April 2007

In einem heute verkündeten Urteil hat das AG Hannover dem Geschädigten wieder einmal die sogenannten UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zugesprochen. Diese hatte die Asstel Versicherung bei der fiktiven Abrechnung weggestrichen.

Sobald die Begründung des Urteils in schriftlicher Form vorliegt werde ich diese hier veröffentlichen.

Volkswohlbund - Totalschaden und 130%-Grenze

Mittwoch, 25. April 2007

Mandantin hatte einen Verkehrsunfall. Sie beauftragte einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dieser stellte fest: Wiederbeschaffungswert: 3.800,00 €, Reparaturkosten: 4.153,17 €. Die Reparaturkosten lagen damit im Rahmen der sog. 130%-Grenze.
Die Mandantin erteilte am 26.01.2007 Reperaturauftrag.

Am 05.02.2007, das KFZ war nahezu repariert, schickte der Volkswohlbund einen eigenen Sachverständigen. Dieser ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von: 2.550,00 € sowie Reparaturkosten in Höhe von 3.523,95 €. Mithin wäre eine Reparatur nicht mehr im Rahmen der 130%-Grenze möglich gewesen.

40.000 Besucher besuchten www.unfall-recht.info

Mittwoch, 25. April 2007

Siet dem 01.07.2006 wurde der Blog www.unfall-recht.info nunmehr von 40.000 unterschiedlichen Besuchern gelesen. Alleine im Jahr 2007 waren es 18.001 unterschiedliche Besucher. Diese verweilten im Schnitt 7,35 Minuten auf dem Blog und schauten sich weiterhin durchschnittlich 8,26 Seiten pro Besuch an. Dabei wurden 2,52 GigaByte Traffic generiert. Viele der KH-Versicherer scheinen inzwischen regelmäßig mitzulesen.
Ich freue mich über diesen Erfolg, der innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Blogs zeigt, dass ein Thema aufgegriffen wurde, welches auf starkes Interesse stößt. Ein Dank an die Mitautoren und an die Kommentatoren, mit denen teilweise eine sehr fachliche Diskussion geführt wird.

Sparkassen-Direkt-Versicherung und das „absolute Vorfahrtsrecht”

Dienstag, 24. April 2007

Auch nach 15 Jahre Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung lernt man doch nie aus. Die Sparkassen-Direkt-Versicherung schreibt dem Mandanten:

„Da unser Versicherungsnehmer das absolute Vorfahrtsrecht besaß, müssen wir den geltend gemachten Anspruch bereits zum Grunde abschließend ablehnen.”

Ah ja, das absolute Vorfahrtsrecht! Das durfte die Unfallgegnerin sich dann wohl auch erzwingen, wodurch es zu der streitgegenständlichen Kollision kam. Wahrscheinlich geradezu eine Art von Notwehr gegen den Mandanten, der es unverschämterweise wagte, ihr dieses absolute Recht streitig zu machen. ;-)

HUK Coburg - Sture Ignoranz gehört bestraft …

Mittwoch, 18. April 2007

Dass das AG Wismar in ständiger Rechtsprechung seit diversen Jahren die Allgemeine Kostenpauschale mit 25.- € bemisst, habe ich der HUK nun inzwischen unzählige Male mitgeteilt - worauf auch jeweils eine Nachzahlung erfolgte. Nun erfrecht man sich dort erneut, die Pauschale ohne weiteren Kommentar auf 20.- € herunterzukürzen. Mir reicht diese alberne und kleinliche Kürzerei und die dadurch provozierte Zeit und Kosten verschwendende Korrespondenz jetzt endgültig!

Erzieherische Maßnahme: Mahnbescheid wegen 5.- € gegen HUK und VN gesamtschuldnerisch. Der dortige VN wird sicherlich sehr beglückt sein von seiner „aus Tradition günstigen” Versicherung. Ob’s allerdings dauerhaft hilft, mag einstweilen noch bezweifelt werden.

Allianz und das Problem Wiederbeschaffungswert

Samstag, 14. April 2007

Der Mandant holte in einer Unfallsache ein Schadensgutachten eines Kfz.-Sachverständigen ein. Der Sachverständige veranschlagte den Wiederbeschaffungswert des Kfz. mit 1.200,00 €. In ihrem Abrechnungsschreiben vom 05.03.2007 kürzte die Allianz-Versicherung bzw. eine Sachbearbeiterin derselben den Wiederbeschaffungswert um 300,00 € auf 900,00 €,  weil das Fahrzeug im Bereich des Beifahrersitzes oben von innen beschädigt war. Zur Begründung wurde angegeben, dass dieser Umstand zwar auf Seite 5 des Gutachtens aufgeführt wurde, aber nicht bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt worden sei (lediglich die auf Seite 2 genannten Vor- und Altschäden).

AXA - provoziert Klage

Freitag, 13. April 2007

Über die offensichtlich mangelnde Lesefähigkeit mancher Sachbearbeiter der AXA war hier ja schon berichtet worden. Nun setzt man dort noch einen drauf:

„Den ihrem Fax vom 30.03.2007 beigefügten Unterlagen entnehmen wir anhand der Durchnummerierung auf den Seiten, dass die amtliche Ermittlungsakte mindestens 12 Seiten umfassen muss. Uns wurden lediglich drei Seiten zur Verfügung gestellt”

Wie man zu der Auffassung gelangt, die „amtliche Ermittlungsakte” müsse „mindestens 12 Seiten umfassen” (die polizeiliche Unfallanzeige ist mit „Blatt 1″, „Blatt 2″, „Blatt 3″ bezeichnet), ist ebenso wenig nachvollziehbar, wie die Auffassung der dortigen VN, als Linksabbiegerin den Unfall mit der in gerader Richtung entgegenkommenden Mandantin nicht alleinschuldhaft verursacht zu haben.