HUK Coburg - leider hilft nur noch klagen, klagen und nochmals klagen
Mittwoch, 07. März 2007Eigentlich wollte ich diesen Blog frei halten von irgendwelchen Diskussionen über die Geschäftsgebühr die dem Anwalt für die Abwicklung eines Verkehrsunfalles zusteht. Das Thema, so dachte ich jedenfalls, ist mittlerweile abgeschlossen. Nur nicht bei der HUK-Coburg Versicherung. Trotz mehrerer Urteile vor dem AG Hannover, zweier mir bekannter Gutachten der hiesigen Rechtsanwaltskammer Celle, die dem Anwalt immer die 1,3 Geschäftsgebühr zugesprochen gaben, schreibt mir die HUK-Coburg heute wieder: Eine höhere Gebühr als der von uns zu Grunde gelegte Satz von 0,8 ist nicht gerechtferigt. Es geht um 93,38 € - hierfür entstehen jetzt weitere Gerichts,- und Anwaltskosten. EIgentlich steht mir ja auch noch Schmerzensgeld zu, da ich für die Mandantin den Unfall telefonisch bei der HUK gemeldet hatte und in die Fänge des Schadensmanagements geraten bin - “kein Guatchter, wenn nur einer von uns”, kein Mietwagen über 40 € pro Tag etc…. und ich brauchte nur die Schadennummer für eine schnelle Regulierung.