Archiv für März 2007

Der HDI, die HWS-Verletzung und die Harmlosigkeitsgrenze

Sonntag, 18. März 2007

Der Mandantin fuhr vormittags gegen 10.30 Uhr ein Auto auf das stehende Kfz (Heckaufprall). Mit der Übersendung des von ihr angeforderten Arztberichts einer Facharztpraxis für Chirurgie und Unfallchirurgie, welche die Mandantin noch am Unfalltag aufsuchte, schickte mir die HDI-Versicherung ein Schreiben, mit dem sie - gewissermaßen bereits im Vorgriff - die von mir noch gar nicht bezifferten Schmerzensgeldansprüche schon einmal vorsorglich zurückwies. In dem Formschreiben heißt es:

Kravag - schnelle unkomplizierte Regulierung

Freitag, 16. März 2007

An dieser Stelle möchte ich einmal erwähnen, wie schnell eine Unfallregulierung sein kann. Anspruchsschreiben mit Forderungen und Rechnungskopien per Fax am 02.03.07 an die Kravag gefaxt. Am 05.03. wurde bereits das Abrechnungsschreiben erstellt und das Geld ging dann am 07.03.2007 ein. So schnell lässt sich eine Akte bearbeiten. Prädikat: Sehr lobenswert.

DEVK - erfolgloser Sparversuch

Mittwoch, 14. März 2007

Nach einem Prozess durch zwei Instanzen steht nun endlich fest, dass die DEVK den gesamten Schaden des Mandanten zu ersetzen hat. Also entsprechendes Schreiben dorthin mit genauer Aufstellung von Forderungen und Zinsen über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren und der Bitte um Zahlung bis zum 15. März.

Das Antwortschreiben der DEVK vom 9. März geht am 14. März hier ein. Die DEVK meint, meine Zinsberechnung bis zum 15.o3. sei um sage und schreibe 14 Cent (!) zu hoch ausgefallen und fügt einen Verrechnungsscheck über den von ihr errechneten Betrag bei.

Die Gothaer und ihre Textbausteine

Mittwoch, 14. März 2007

Über einen schönen Textbaustein der Gothaer war hier ja schon berichtet worden. Sie hat aber noch mehr davon:

„Bei abstrakter, fiktiver Schadensberechnung sind die lediglich nach Gutachten oder Voranschlag vorauskalkulierten Kosten der Verbringung eines Fahrzeugs von einer Werkstatt in eine andere ohne weiteres nicht erstattungsfähig, weil die Verbringungskosten nicht notwendiger Bestandteil des Wiederherstellungsaufwands im Sinne von § 249 BGB sind.

Provinzial - schnell, umkompliziert + gut

Dienstag, 13. März 2007

Hier soll ja nicht nur Negatives berichtet werden: Die Mandantin war am 12.o2.2007 als Radfahrerin von einem PKW angefahren worden. Mit Schreiben vom 26.o2.2007 habe ich erste materielle Schadensersatzansprüche der Mandantin geltend gemacht sowie mit Telefax vom o7.o3.2007 ihre Gesamtforderung einschließlich des Schmerzensgeldes beziffert.

Am o8.o3.2007 ging ein erster Scheck ein, am 13.o3.2007 der zweite über die Restsumme. Keine Diskussion über eventuelle Abzüge „neu für alt” für die beschädigten Schuhe, insbesondere keine Mäkelei über die Höhe des tatsächlich etwas hoch angesetzten Schmerzensgeldes. Kommentarlose schnelle Zahlung und erledigt, eine Erfahrung, die ich häufiger mit der Provinzial gemacht habe. Kompliment!

Die Gothaer und die Mietwagenkosten

Montag, 12. März 2007

Mal wieder ein schöner Textbaustein - diesmal von der Gothaer:

„Mietwagenkosten sind nur in begründeten Fällen zu erstatten, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kostengünstigere Beförderungsart (Bus, Bahn, Taxi, etc.) im Einzelfall nicht möglich ist. Aber auch dann sind Preisvergleiche bei mehreren Mietwagenunternehmen vorzunehmen. Erkundigungen nach allen Tarifgestaltungsmöglichkeiten der befragten Unternehmen unter Berücksichtigung des persönlichen Fahrbedarfs und der Dauer des unfallbedingten Ausfalls sind erforderlich.”

Ein solches Schreiben erreicht den Geschädigten Tage nach dem Unfall, wo er in aller Regel wohl längst einen Mietwagen hat - so er nicht ohnehin stattdessen lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nimmt.

Victoria - Kopf runter und durch?

Montag, 12. März 2007

Die Unfallgegnerin ist beim Ausparken rückwärts gegen den gegenüber ihrer Parklücke stehenden PKW der Mandantin gefahren und hat sich sodann vom Unfallort entfernt, Sachschaden knapp 1.200.- €. Auf entsprechendes Forderungsschreiben vom 22.12.2006 unter Fristsetzung reagierte deren Versicherung, die Victoria überhaupt nicht, auf Nachfristsetzung teilte sie mit Schreiben vom o5.o1.2007 lapidar mit:

„Unser Versicherungsnehmer bringt Haftungseinwendungen vor. Eine abschließende Beurteilung ist daher erst nach Einsicht in die amtlichen Ermittlungsunterlagen möglich. Die amtlichen Ermittlungsunterlagen haben wir bereits angefordert und hoffen, das diese uns in Kürze zugehen.”

Nachdem weitere zwei Wochen nichts geschah, habe ich am 22.o1.2007 Klage erhoben. Daraufhin zeigte die Victoria am 23.o2.2007 Verteidigungsabsicht an.

“Keine Sorge - Volksfürsorge !”

Mittwoch, 07. März 2007

Besonders hartnäckig im Ignorieren aktueller BGH-Rechtsprechung zeigt sich die Volksfürsorge Sachversicherung AG in einer z.Zt. von mir bearbeiteten Unfallsache.

In meinem Fall hatte die Mandantin für ihr bei dem Unfall total beschädigtes Kfz. ein Ersatzfahrzeug zu einem Kaufpreis angeschafft, der den in dem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-)Wiederbeschaffungswert von 18.500,00 € überstieg. Das Ersatzfahrzeug wurde von Privat gekauft, d.h. es fiel keine Umsatzsteuer an. Nach dem Motto: “Keine Sorge - Volksfürsorge” erstattete die Volksfürsorge lediglich den Netto-Wiederbeschaffungswert, kürzte also den Schadensersatzanspruch der Mandantin um die in dem (Brutto-) Wiederbeschaffungswert enthaltene MWSt. von 16%, immerhin 2.551,72 €, und zog auch noch den Restwert ab. Begründung: Nach dem geänderten § 249 Abs. 2, S. 2 BGB sei die Umsatzsteuer nur zu erstatten, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Da das Ersatzfahrzeug von Privat gekauft worden sei, sei keine Umsatzsteuer angefallen und diese daher auch nicht zu zahlen.