Der HDI, die HWS-Verletzung und die Harmlosigkeitsgrenze
Sonntag, 18. März 2007Der Mandantin fuhr vormittags gegen 10.30 Uhr ein Auto auf das stehende Kfz (Heckaufprall). Mit der Übersendung des von ihr angeforderten Arztberichts einer Facharztpraxis für Chirurgie und Unfallchirurgie, welche die Mandantin noch am Unfalltag aufsuchte, schickte mir die HDI-Versicherung ein Schreiben, mit dem sie - gewissermaßen bereits im Vorgriff - die von mir noch gar nicht bezifferten Schmerzensgeldansprüche schon einmal vorsorglich zurückwies. In dem Formschreiben heißt es: