Archiv für März 2007

HUK Coburg - Kürzung mit System?!

Donnerstag, 29. März 2007

Bei Captain HUK findet sich eine Analyse der von der HUK Coburg vorgenommenen Kürzungen von Sachverständigen-Honoraren. Wer das Prinzip der willkürlich erscheinenden Kürzungen bisher nicht nachvollziehen konnte, findet hier nähere Aufklärung.

Gothaer - kleinlich + unbelehrbar

Dienstag, 27. März 2007

Über die recht eigenwillige Regulierungspraxis der Gothaer in einem eigentlich eher unbedeutenden Fall war u.a. hier schon berichtet worden.

Es ging darum, dass der Mandant selbst seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Gothaer fiktiv abgerechnet und diese den vorgelegten Kostenvoranschlag über 1.560,09 € unter Berufung auf eine „Prüfung Kostenvoranschlag” einer Fa. ControlExpert auf 1.321,63 € heruntergekürzt hatte. U.A. wurde dort in sturer Ignoranz der sog. Porsche-Entscheidung des BGH wahrheitswidrig gezielt der Eindruck erweckt, der Mandant müsse sich in Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht an eine von der Gothaer ausgewählte VW-Werkstatt wenden, die niedrigere Stundensätze berechnete als „seine” BMW-Markenwerkstatt.

HDI = Hilft Dir Irgendwann + Habe Dich Irregeführt

Freitag, 23. März 2007

Diese beiden Abkürzungen für den HDI passen auf ein aktuelles Abrechnungsschreiben, welches mir heute in der Post liegt. Ein kleiner Schaden, Mandant wollte fiktiv nach Kostenvoranschlag vom 28.12.2006 abrechnen. Dieser belief sich inklusive Verbringungskosten und 16 % MWSt auf 618,29 €. Unstreitig ist, dass die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten ist. Der HDI rechnet jetzt aber wie folgt:

Kostenvoranschlag: 618,29 € - 19% MwSt - 74,00 € Verbringungskosten = 445,57

Wo ist die Irreführung ? Ganz klar.

  • Der Kostenvoranschlag kam mit 16% MwSt auf 618,29 €. Der HDI zieht aber einfach 19% ab. Dabei steht der Netto-Arbeitspreis doch auch im Kostenvoranschlag !!!

Itzehoer Versicherungen - Wertminderung und Integritätsinteresse ?

Donnerstag, 22. März 2007

Bereits hier hatte ich über das Verhalten der Itzehoer berichtet. Nun erreicht mich ein weiteres Schreiben in der gleichen Angelegenheit. Nur kurz zur Erinnerung. Unfallschaden  mit Reparaturkosten (netto) 1613,51 €, Wertminderung bei 150,oo €. Fiktive Abrechnung. Itzehoer lehnte Wertminderung ab, da kein Nachweis der Reparatur. Jetzt ein Schreiben des zuständigen Fach-Vorstandes mit folgendem Wortlaut: “Wegen der Wertminderungs-Forderung bleibt es bei unserer Leistungsverweigerung, solange das besondere Integritätsinteresse Ihres Mandanten nicht durch Reparaturnachweis belegt ist (vgl. AG Wolfsburg DAR 3003,79).

Es ist schon erstaunlich, wofür nun das Integritätsinteresse nun überall mißbraucht wird.

DEVK - liest nicht oder versteht nicht

Mittwoch, 21. März 2007

Über einen erfolglosen Sparversuch der DEVK ist hier bereits berichtet worden.

Glaubt man nun aber, dass die DEVK danach und nach zwei verlorenen Instanzen jedenfalls hinsichtlich der seinerzeit nicht geltend gemachten und noch offenen Nutzungsausfallentschädigung sich etwas kooperativer zeigt, irrt man. Vielmehr wird man mit einem Textbaustein beglückt, der entweder auf mangelndes Mitdenken oder aber erhebliche Rechtsunkenntnis schließen lässt:

„Die Bestätigung über die Reparaturdurchführung reicht zum Nachweis eines entstandenen Nutzungsausfalls nicht aus. Mit der Reparaturdurchführung stehen nun die tatsächlichen Kosten des Unfallschadens fest, weshalb einer fiktiven Abrechnung die Grundlage entzogen ist. Zur Endabrechnung muss nun die Reparaturrechnung vorgelegt werden.”

HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA = Vorsicht

Mittwoch, 21. März 2007

Wieder mal ein abschreckendes Beispiel für jeden Unfallgeschädigten ist ein aktueller Haftpflichtschaden, der mir gerade angetragen wurde. Der Mandant verließ sich auf die Aussagen der Mitarbeiter des Schadensmanagements der HUK Coburg und da er es nicht besser wußte, besuchte ihn ein freundlicher Sachverständiger der DEKRA, durch die HUK beauftragt. Das Gutachten und das Abrechnungsschreiben liegt nunmehr vor. Der Wagen wurde auf Totalschadenbasis abgerechnet. Laut SV-Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert 2200,00 €, der Restwert 1450 € wobei die Reparaturkosten auf 1206,84 € (brutto) taxiert wurden. Mithin wurden dem Mandanten WBW-RW = 750,00 € ausgezahlt. So weit nicht zu beanstanden. Jedoch zeigte ein geschulter Blick, dass hier das Fahrzeug “tot” gemacht werden sollte. Eine Nachfrage bei einem Sachverständigen ergab dann auch sofort, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist. Ein Abgleich mit Schwacke und weitere Recherchen im Internet erbrachten jedoch ein WBW von mindestens 2.900,00 €. Nun wird ein komplettes Gegengutachten in Auftrag gegeben, welches sich dann auch mit den weiteren restlichen Positionen im Gutachten auseinandersetzt. Ich werde berichten, fasse aber jetzt bereits zusammen: Hier wurde der WBW bewusst weit niedrig angesetzt, um das KFZ “totzumachen”. Jetzt entstehen der HUK Coburg Rechtsanwaltsgebühren und SV-Gebühren für ein Gegengutachten.

Gothaer Versicherung und die Mehrwertsteuer

Mittwoch, 21. März 2007

Leider scheint es die Gothaer Versicherung noch nicht mitbekommen zu haben. Sobald ein Fahrzeug überwiegend auf dem Privatmarkt käuflich zu erwerben ist, ist der Wiederbeschaffungswert steuerneutral. Mithin ist keine Mehrwertstuer in Abzug zu bringen. Jedoch erreichte mich heute erneut eine Abrechnung, in der die Gothaer Versicherung 19% MwSt. abzog - für ein Fahrzeug älter als 10 Jahre. Schade, so etwas ist keine schnelle Schadenregulierung, da die Gothaer immerhin 4 Wochen brauchte das Gutachten “zu prüfen”.

Neues Schadensmanagement-Projekt - Cui bono?

Mittwoch, 21. März 2007

Autohaus online berichtetete:

„Im Markt entsteht derzeit ein völlig neues Schadenmanagement-Projekt, das nach eigenem Bekunden der Beteiligten “hoch innovativ angelegt” ist und in naher Zukunft gemeinsam mit führenden Automobilherstellern und kooperativen Versicherungen (die teils im Verbund auftreten) ausgerollt wird. … Im Kern beinhalte diese Gemeinschaftsentwicklung eine ganzheitliche Lösung für freie Werkstätten und markengebundene Betriebe unterschiedlichster Couleur. Dabei gehe es insbesondere auch um automatisierte Prozesse sowie eine gleichzeitige Kostensenkung für die Versicherungswirtschaft. Das Entscheidende dabei sei aber, dass die Kostensenkungen “gerade nicht zu Lasten eines Betriebes bzw. Händlers gehen … In diesem Verbund neben der DEKRA … auch führende Hersteller und Versicherungen” am Markt eine “entscheidende Vorreiterrolle” spielen.”