Archiv für Februar 2007

Generali Versicherung und die Dispositionsfreiheit

Montag, 19. Februar 2007

Die Dispositionsfreiheit des Geschädigten hat der BGH in seinen letzten Urteilen immer wieder hervorgehoben. Der Geschädigte kann mit seinem KFZ machen, was er möchte. Auch verkaufen und zwar zu dem vom Gutachter ermittelten Restwert. Anders sieht das die Generali Versicherung. Obwohl zum Zeitpunkt des Telefonates mit dem Geschädigten eine Reparatur geplant war, schreibt Sie nun Folgendes:

“Wie Sie uns bestätigt haben, ist ein Verkauf des Fahrzeuges noch nicht erfolgt. Sie haben uns zugesagt, Ihr Fahrzeug nicht ohne vorherige Absprache mit uns zu verkaufen.”

Allianz Versicherung - da fehlen mir die Worte

Donnerstag, 15. Februar 2007

Ich vertrete aktuell einen Sachverständigen, der von der Allianz in Regreß genommen wird, da er den Restwert “unsachgemäß” ermittelt haben soll. Dabei verweisen die Prozeßbevollmächtigten der Allianz immer wieder auf die Online-Restwertbörse, trotz der eindeutigen BGH-Rechtsprechung. Noch unseriöser ist aber die Begründung der Klageforderung: Es wird ein Auzug aus der Restwertbörse vorgelegt und zwar lediglich die höchsten 5 von insgesamt 35 Geboten. Sodann lässt die Allianz durch ihre Rechtsanwälte vortragen, dass sich die Gebote zwischen 1690,00 € und 1501,00 € bewegen und damit am örtlichen Markt 1600,00 € zu erzielen gewesen wären. Sämtliche weiteren 30 Gebote, die niedriger sind, werden nicht erwähnt. Dieses Verhalten finde ich schon ziemlich dreist und mir fehlen aufgrund des laufenden Prozesses die Worte.

HUK Coburg - Strategiewechsel oder Einsicht?

Mittwoch, 14. Februar 2007

Wie hier berichtet, beschäftige ich mich nun schon in zwei Fällen mit der eigenwilligen Auslegung des BGH-Urteils vom 23. Mai 2006 – VI ZR 192/05 durch die HUK zu Lasten der Geschädigten. In beiden Fällen ist bereits Klage erhoben worden, wovon ich die HUK auch im zweiten Fall mit Telefax vom 12. d.M. in Kenntnis gesetzt habe.

Heute erreicht mich diesbezüglich folgendes Schreiben:

„Ohne Aufgabe unseres bisherigen Rechtsstandpunkts würden wir schon jetzt eine vorzeitige Abrechnung auf Reparaturkostenbasis in Betracht ziehen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass sich das Fahrzeug noch im Besitz Ihrer Mandantin befindet.

Generali Versicherung und der § 10 Abs. 1 und 5 AKB

Mittwoch, 14. Februar 2007

§ 10 AKB Abs. 1 lautet: ” Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter … Schadensersatzansprüche ….” § 10 Abs. 5 AKB lautet: “Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Person abzugeben”. Die Mandantin war bei grün in die Kreuzung gefahren, leider nicht der Unfallgegner. Es kam zum Zusammenst0ß der Fahrzeuge. Die Generali Versicherung trat aber nicht in die Regulierung ein, obwohl der eigene Versicherungsnehmer vor Ort gegenüber einer unabhängigen Zeugin zugegeben hat “ich habe auf die übernächste Ampel geachtet”. Die Zeugin konnte auch bestätigen, dass für meine Mandantin die Ampel grün gewesen ist und auf “den Paralellfahrbahnen des Unfallverursachers die Fahrzeuge standen. Nur der Unfallverursacher fuhr weiter.” Diese Zeugenaussage liegt der Generali vor. Leider hat diese trotzdem nicht von der Bevollmächtigung aus § 10 Abs. 1 und 5 AKB gebrauch gemacht, so dass trotz der Beweislast Klage vor dem LG Hannover eingereicht werden musste. Wir werden berichten, ob die Generali die Klage aufnimmt.

Generali zahlt mal wieder erst nach Klage

Mittwoch, 14. Februar 2007

Ein Leser des Unfall-Blogs informierte die Redaktion über das Regulierungsverhalten der Generali Versicherung, Stuttgart. Auf der Autobahn war es im August 2006 zu einem Verkehrsunfall gekommen. Die Generali wollte zuerst die amtliche Ermittlungsakte einsehen. Diese wurde am 16.10.2006 übersandt mit der Aufforderung nunmehr zu leisten. Die Reaktion der Generali = stillschweigen. Die Teilklage wurde dann am 14.12.2006 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht - Reaktion der Generali = umgehende Zahlung ! Die Geschichte ist leider noch nicht zu Ende, denn mit anwaltlichem Schreiben vom 16.01.2007 wurde die Generali aufgefordert nunmehr noch Nutzungsausfall und Zulassungskosten zu begleichen. Als Frist wurde der 30.01.07 gesetzt. Reaktion der Generali bis zum 10.02.2006 = schweigen. Der Leser hat sich nun an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und an die BAFIN gewandt und sich über die “Dreistigkeit, Frechheit und Unverschämtheit” im Umgang mit den Geschädigten beschwert. Es bleibt abzuwarten, ob wegen der weiteren Positionen erneut Klage eingereicht werden muss.

Württembergische - feilscht um 2,50 €

Montag, 12. Februar 2007

Es geht um „Peanuts”, ist aber immer wieder immer wieder lästiger Anlass für Zeit und Kosten verschwendende Korrespondenz: Die kleinliche Feilscherei der Versicherungen um die angemessene Allgemeine Kostenpauschale. Besonders kleinlich zeigt sich hier die Württembergische:

In einer Verkehrsunfallsache hatte ich die unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des hier zuständigen AG Wismar eine Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € gefordert. Die Württembergische zahlte in sturer Ignoranz 20.- €. Auf nochmaligen Hinweis auf diese Rechtsprechung und Klagandrohung teilte die Württembergische nun Folgendes mit:

HUK Coburg - übernimmt Reparaturkosten, zahlt sie aber nicht

Samstag, 10. Februar 2007

Inzwischen liegt mir ein weiterer Fall zur Bearbeitung vor, wo die HUK bei Reparatur innerhalb der 130%-Grenze mit dem bereits erwähnten Formschreiben und abenteuerlicher Interpretation der angeblich „aktuellen BGH-Rechtsprechung” versucht, sich vor vollständigem Schadensausgleich zu drücken und bisher nur den Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt hat. Hier gibt es allerdings einen weiteren Stolperstein:

Die Mandantin hatte den Reparaturauftrag erst erteilt, nachdem die HUK ihrer Werkstatt am 18.12.2006 eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung übersandt hatte. Im offensichtlich vorgedruckten Text des Formulars hat die HUK die Übernahme der unfallbedingten Reparaturkosten zwar unter den Vorbehalt gestellt, dass kein Totalschaden vorliegt und die kalkulierten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. Alsdann hat sie aber - in Kenntnis eines zuvor erstellten DEKRA-Gutachtens - ausdrücklich „Reparaturfreigabe bis 3.120.- €, bei vollständig sach- und fachgerecht durchgeführter Reparatur” erklärt.

HUK Coburg - Rechnen können sie auch nicht

Dienstag, 06. Februar 2007

Es geht um einen Parkplatzunfall, den die HUK vorgerichtlich nur zu 50% entschädigt hatte. Dass dieses auf unwahre Angaben der eigenen VN zurückzuführen war, mag ja noch angehen. Dieses wurde der HUK allerdings mit Schreiben vom 21.12.2006 mitgeteilt unter Hinweis auf eine Unfallzeugin sowie unter Klagandrohung.

Eine Reaktion hielt die HUK nicht für erforderlich, also wurde am o9.o1.2007 Klage auf Zahlung restlichen Schadensersatzes nebst anteiliger Anwaltskosten erhoben. Nach Zustellung versuchte die HUK dann telefonisch, sich auf einen Vergleich 80 : 20 zu einigen - angesichts eindeutiger Beweislage abgelehnt. Nun teilt die HUK dem Gericht mit: