Provinzial “kämpft” um 5,00 €
Mittwoch, 28. Februar 2007Zwar nicht um 2,50 €, wie in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 12.02.2007, aber doch immerhin um 5,00 € feilscht die Provinzial Brandkasse in einer z.Zt. von mir bearbeiteten Verkehrsunfallsache. Auch ich hatte die allgemein übliche Unfallnebenkostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht, woraufhin die Provinzial meinem Mandanten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) generös 20,00 € bewilligte. Da für eine streitige Auseinandersetzung um die Höhe der Nebenkostenpauschale im vorliegenden Fall aber leider nicht der BGH, sondern das hiesige Amtsgericht Usingen zuständig wäre, welches bereits seit längerem in ständiger Rechtsprechung dem Geschädigten eine Kostenpauschale von 25,00 € zuspricht, habe ich der Versicherung Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und die abgezogenen 5,00 € nachzuzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob die Provinzial hier einlenkt. Anders als der Kollege Melchior scheue ich mich allerdings - schon aus prinzipiellen Gründen - nicht, die 5,00 € notfalls auch einzuklagen. Man muss den Anfängen wehren.