Archiv für Januar 2007

Schnelle Reaktion der DEVK auf BLOG-Artikel!

Mittwoch, 31. Januar 2007

Nachdem wir uns hier über die Lernresistenz der DEVK noch ausgelassen hatten, erfolgte heute die Reaktion der Eisenbahner:

“wir haben — wie aus der Anlage ersichtlich — den Betrag in Höhe von EUR 17.471,46 nebst Zinsen von EUR 3,15 bis einschließlich 06.02.2007 zur Anweisung gebracht. Wir halten
weder die Berechnung noch die Vorgehensweise für korrekt — wollen den Vorgang aber zum Abschluss bringen.
Bezüglich der übersandten Schecks bitten wir diese — kurzfristig — zu übersenden. Wir notieren uns diesbezüglich ebenfalls eine Frist zum 05.02.2007.”

Ob die DEVK hier wohl heimlich mitliest???

HUK Coburg – sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit?

Dienstag, 30. Januar 2007

Welche originellen Konsequenzen die HUK Coburg aus der angeblich ”aktuellen BGH-Rechtsprechung” offensichtlich zu ziehen gedenkt, ist hier bereits berichtet worden. Die HUK hat in diesem Fall nur die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert i.H.v. 2.688,43 € gezahlt. Zwischenzeitlich habe ich der HUK nach ordnungsgemäßer Reparatur des PKWs meines Mandanten die Reparaturrechnung über 7.965,59 € (knapp unterhalb der 130%-Grenze) zwecks Ausgleichs des Restbetrages von 5.277,16 € übersandt.

Nun ist es offiziell, man teilt mir folgendes mit:

„Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung ist eine Erstattung der Reparaturkosten im Rahmen der 130 % Grenze an zwei Voraussetzungen gebunden.

Die DEVK lernt es wohl nie….

Dienstag, 30. Januar 2007

Die DEVK pflegt Ihre Regulierung per Verrechnungsscheck zu begleichen. Daß der Geschädigte für die Scheckeinreichung Bankgebühren (i.d.R. 1,50 € pro Scheck) zu zahlen hat und wegen des sog. Scheck-Obligos 7 Banktage warten muß, bis er über den Betrag verfügen darf, interessiert die DEVK nicht. Schließlich ist die Zahlung per Scheck die kostengünstigste Variante für die Versicherung. Aber eben auf Kosten des Geschädigten.

Nachdem wir vor dem LG Berlin die Forderung unseres Mandanten gerichtlich durchgesetzt haben und die DEVK per Vollstreckungsandrohung zur Zahlung aufgefordert haben, erhielten wir heute abermals 2 schecks der DEVK, die zudem die Forderung nicht komplett ausglich, obwohl wir in der Vergangenheit die Zahlung per Scheck abgelehnt haben.

Itzehoer Versicherungen – Wertminderung – unverständlich

Montag, 29. Januar 2007

Heute erreicht mich ein Abrechnungsschreiben der Itzehoer Versicherungen, in dem diese die fiktiven Reparaturkosten zum Ausgleich bringen. Doch dann kommt eine Bemerkung, die ich der Leserschaft des Unfall-Blogs nicht vorenthalten möchte:

“Die Wertminderung kann nach Nachweis der Reparatur erstattet werden”.

Die gängige Definition von Wertminderung lautet: “Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache.” Das KFZ ist und bleibt nach dem Unfall ein Unfall-Kfz – ob nun repariert oder nicht. Daher fragt man sich, was soll das ?

Die WGV lernt langsam, aber sie lernt… – Nutzungsausfall nach Totalschaden auch bei fiktiver Abrechnung

Sonntag, 28. Januar 2007

Nutzungsausfall wird nur bei Durchführung der Reparatur gezahlt. Durch die Vorlage der Reparaturkostenrechnung wird der Nutzungswille dokmentiert. Was für den Reparaturschaden gilt, trifft allerdings auf den Totalschaden nicht zu:

Anders als beim Reparaturschaden ist beim Totalschaden auch Nutzungsausfall zu erstatten, ohne das die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wurde. Der Nutzungswille geht beim Totalschaden nämlich nicht mit dem Fahrzeug unter. Wäre das Ereignis nicht eingetreten, hätte der Geschädigte das Fahrzeug weiterbenutzt. (so auch Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. I StVG §12, Rdnr. 45)

VHV – möchte es schon wieder gern etwas teurer

Dienstag, 23. Januar 2007

Das Amtsgericht Mitte hatte einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz vollumfänglich stattgegeben, diese aber hinsichtlich der nicht anrechenbaren hälftigen vorgerichtlichen Geschäftsgebühr abgewiesen, da der Kläger diese zuvor nicht an den Unterzeichner gezahlt hatte. Ob dieses tatsächlich erforderlich ist, ist umstritten (a.A. z.B. AG Wismar st. Rspr.).

Sei es wie es sei, nach Zahlung dieser Gebühr durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ist diese Forderung jedenfalls auf die Versicherung übergegangen und auch nach Auffassung des AG Mitte erstattungsfähig. Also entsprechende Mitteilung und Zahlungsaufforderung an die VHV. Eine Reaktion erfolgte bisher nicht.

HUK Coburg – Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört

Mittwoch, 17. Januar 2007

Der PKW des Mandanten hat einen Totalschaden erlitten, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um ca. 21 %. Dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden soll, ist der HUK Coburg bereits mitgeteilt worden. Diese schreibt nun:

„Übersteigen die (geschätzten) Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), so liegt ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor. In diesen Fällen ist grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattungsfähig.

Bis maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten können nur dann ersetzt werden, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen reparieren lässt und durch eine Weiternutzung des Fahrzeugs sein Integritätsinteresse dokumentiert (BGH, Urteile vom 15.02.2005, Az. VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04). Dabei muss die Weiternutzung mindestens 6 Monate1 gerechnet ab dem Unfalldatum, andauern (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2006, AZ VI ZR 192/05).

DA direkt und der “Totalschaden”

Donnerstag, 11. Januar 2007

Laut Gutachten betrugen die Reparaturkosten brutto 1720,76 €, der Wiederbeschaffungswert lag bei 1800,00 €. Was schreibt heute mir die DA DIREKT ?

“Die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges, den es vor Schadenereignis hatte. Wir haben den Schadenfall daher auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet”

Einem versierten Leser ist klar, was die DA direkt ausdrücken möchte. Eine Reparatur hat nicht stattgefunden und fiktive Reparaturkosten erhält der Geschädigte nämlich nur noch, wenn die Reparaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dies ist hier der Fall, aber nach 6 Monaten steht dem Mandanten natürlich noch die Abrechnung auf Gutachtenbasis zu. Wir werden sehen, wie sich die DA Direkt in 4 Monaten verhält.