Archiv für November 2006

Die DEKRA und die BGH-Rechtsprechung

Dienstag, 28. November 2006

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Restwert auf dem örtlichen, lokalen, seriösen Markt zu ermitteln. Im vorliegenden Fall also Hannover. Die DEKRA Hannover hat insoweit wohl auch die Textbausteine angepasst. Dort findet sich der Passus: “Der Restwert ergibt sich aus den Ermittlungen am allgemeinen regionalen Markt. Der Restwert beträgt demnach 120,00 €”. Auf den ersten Blick nicht verdächtig, aber liebe DEKRA, die im Auftrag des Geschädigten tätig wurde, warum finde ich dann im Gutachten ein Begleitschreiben: “Es liegen folgende Restwertangebote vor: XXX aus …56581 M….. 120,00 €”. Dies ist von Hannover rund 360 km entfernt und kaum noch der regionale Markt im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Insoweit verwundert in der DEKRA-Rechnung auch die Position: “Sonstige Auslagen iHv 20,50 €” - ein Schelm wer Böses denkt und hinter dieser Position die Restwertermittlung vermutet, oder ?

Huk Coburg - Textbausteine, BGH und Mehrwertsteuer:

Montag, 27. November 2006

“Stellt der Geschädigte durch eine konkrete Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto-)Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich den Zustand wieder her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249 BGB - bis zur Höhe des (Brutto-)Wiederbeschaffungswertes - den tatsächlich aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt verlangen, ob in ihm die Regelumsatzsteuer im Sinne des § 10 UStG, eine Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO S. 995 m.w.N.)” urteilte der BGH in seinem Urteil vom 15.11.2005, AZ: VI ZR 26/05. Warum hat die Huk aus Coburg dann aber einen Textbaustein, in dem es wörtlich heißt:

DEVK - Schadensmanagement mit Mietwagen und der Ärger des Geschädigten

Sonntag, 26. November 2006

Ein tolles Beispiel leistete sich die DEVK Hannover. Der Geschädigte konnte nach einem Unfall sein Fahrzeug aufgrund der beschädigten Windschutzscheibe nicht mehr nutzen - seitens der Sachbearbeiter der DEVK wurde natürlich unkomplizierte und schnelle Hilfe zugesagt. Das Fahrzeug wurde umgehend zunächst in eine Spezielwerkstatt für Windschutzscheiben verbracht. Dem Geschädigten wurde gleichzeitig ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt - Mieter laut Mietvertrag die DEVK, berechtigter Fahrer der Geschädigte.

HDI - Hilft Dir immer (zu klagen)

Mittwoch, 22. November 2006

Über Sinn und Unsinn des inflationären Gebrauchs von Textbausteinen durch Versicherungen ist schon öfter diskutiert worden. Diese beiden von der HDI sind besonders dümmlich (und inhaltlich falsch):

„Im vorliegenden Fall entspricht der Nutzungswert gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Vorhaltekosten.”

- Wenn Versicherungen sich auf die (angeblich) „höchstrichterliche Rechtsprechung” beziehen, folgt erfahrungsgemäß oft nichts Sinnvolles, sondern schlichter Unsinn. So auch hier: Der beschädigte PKW war acht Jahre alt. Dass hierfür nur eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Vorhaltekosten zu zahlen wäre, entspricht weder der aktuellen Rechtsprechung noch der „höchstrichterlichen”, vgl. z.B. BGH VI ZR 112/04 vom 25.01.2005. Zudem sieht die maßgebliche Tabelle explizit Abstufungen für mehr als fünf und bis zu 10 Jahren alte PKWs vor, nicht aber die Zahlung bloßer Vorhaltekosten.

AXA - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Mittwoch, 22. November 2006

Die Forderung sollte doch eigentlich klar sein:

„An den PKW meines Mandant ist bekanntlich Totalschaden eingetreten, demnach ist der Sachschaden nach ständiger Rechtsprechung des hier zuständigen AG Wismar gem. § 849 BGB mit 4 % zu verzinsen. Für den Zeitraum vom 28., September bis zum 30. Oktober ergibt sich somit ein Betrag von 20,28 €, dessen Ausgleich ich innerhalb vorgenannter Frist entgegensehe.”

Lapidare Antwort der AXA „Den Zinsanspruch bitte wir konkret zu belegen.”

Wie denn noch? Das Unfalldatum ist bekannt, das Datum der Wiederbeschaffung ebenfalls, der Totalschaden unstreitig, der Rest steht in § 849 BGB bzw. der entsprechenden Kommentierung. Dass dieser Anspruch offensichtlich vielen Kollegen und wohl auch Versicherungen unbekannt ist, kann doch nicht mein Problem sein, oder ?

VHV - hat es gern etwas teurer

Sonntag, 19. November 2006

Dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Prozess verliert und zur Zahlung verurteilt wird, ist nichts Ungewöhnliches. Dass sie dann aber auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung nicht reagiert und es zu einem vorläufigen Zahlungsverbot kommen lässt, kommt eher selten vor. Mal sehen, ob auch noch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich wird …

BGH-Urteil: Vollkaskoversicherung und Rückstufung

Freitag, 17. November 2006

Ein neues erfreuliches Urteil:

“Bei einer anteiligen Haftung muss der Geschädigte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht die Mitteilung über die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.”

BGH, 26.09.2006, AZ: VI ZR 247/05

Allianz - völlig unprofessionell

Mittwoch, 15. November 2006

Der Unfallgegner hatte beim Vorbeifahren die offen stehende Tür des PKWs der Mandantin gestreift. Auf entsprechende Schadensersatzforderung teilt die Allianz der Mandantin mit, die Aussage eines Unfallzeugen, der genau dieses beobachtet hat, sei „wenig aussagekräftig”. Im Übrogen stünde fest, das der dort versicherte PKW bereits mit seinem vorderen Kotflügel an der Tür vorbei war, bevor eine Berührung mit dem Spiegel stattfand. Daher müsse die Tür weiter geöffnet worden sein. Man sei allerdings bereit, 30 % zu regulieren - zahlte aber nicht.