Archiv für September 2006

HUK-Coburg Versicherungen und die BGH-Rechtsprechung

Freitag, 29. September 2006

Unter fachkundigen Verkehrsanwälten und Sachverständigen ist mittlerweile bekannt, dass die Sachberarbeiter der HUK-Coburg Versicherung nur nach Arbeitsanweisungen regulieren. Dementsprechend werden auch Sachverständigenkosten und Mietwagenkosten immer mit der gleichen Begründung zu Unrecht gekürzt. Bezüglich der Sachverständigenkosten hat die HUK-Coburg bereits mehrere Rechtstreite verloren – auch der BGH durfte sich mit diesem Thema bereits beschäftigen und hat dem Geschädigten Recht gegeben.

Im Eintrag: BGH – Unfallverursacher haftet anteilig für Rückstufungsschaden in der Kasko nach einem Verkehrsunfall

stellten wir ein weiteres aktuelles BGH-Urteil vor. Jetzt liegt mit ein Schreiben der HUK-Coburg, Schadenaußenstelle Hannover auf dem Schreibtisch. “Der Mehrbeitag in der Kaskoversicherung ist nicht zu erstatten”. Interessant !

HUK-Coburg Versicherungen – Schadensmanagement – DEKRA

Freitag, 29. September 2006

Mit allen Mitteln versucht die HUK-Coburg Versicherung es wieder einmal den Geschädigten zu beeinflussen. Noch am Unfallort wurde mit dem Geschädigten ein Telefonat geführt. Während dieser noch im Abschlepper saß und den Unfall verarbeiten musste, wurde der Geschädigte ausgefragt. Diesbezüglich wurde auch nachgefragt, ob die HUK die Telefonnummer an eine Autovermietung und an die DEKRA weitergeben darf. Der Mdt erklärte sich einverstanden. Der DEKRA-Sachverständige meldete sich jedoch erst 4 Tage später. Nach fachkundigem Rat hatte der Mandant daher bereits einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt. Das Gutachten war bereits bei Anruf der DEKRA fertig. In dem Schreiben an den Anwalt fragt die HUK nun folgendes:

R + V Versicherung – unnötige Nachfragen

Mittwoch, 13. September 2006

Der Unterzeichner wundert sich immer wieder, mit welchen Nachfragen die HUK-Versicherer die Regulierung verzögern – hier ein Beispiel der Fragen der R+V Versicherung aus Frankfurt:

  • Name des Herstellers
  • Baujahr btw- Erstzulassung
  • Kilometerstand am Schadentag
  • Anzahl der eingetragenen Vorbesitzer
  • Kaufpreis und Kaufdatum

Geschädigt war ein Porsche, der Versicherung liegt die Rechnung des Porsche-Zentrums vor, aus dem sich der Typ, die Erstzulassung sowie der Kilometerstand ergeben. Warum aber bitte ist es für die Regulierung erforderlich die Anzahl der Vorbesitzer und des Kaufpreises zu erfahren ???

Es geht auch anders – Lob an den LVM

Freitag, 01. September 2006

Wie es, zur Zufriedenheit aller Beteiligten, auch gehen kann, zeigt ein aktueller Fall.

14.08.06 Verkehrsunfall

15.08.06 Mandatsannahme

18.08.06 Gutachteneingang

21.08.06 Schreiben an LVM

24.08.06 (Sonntag)/Eingang 28.08.06 Antwort des LVM mit Vorschussankündigung

29.08.06 (EIngang 31.08.06) weiteres Schreiben, Regulierung. Zwar wurde UPE-Aufschläge und Verbringungskosten abgezogen. Ein Anruf am selben Tag reichte und am

01.09.06 rief der Mandant an, dass Gesamtforderung (also auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten) auf seinem Konto eingegangen sind.

Auch dies sollte mal lobend erwähnt werden.