Bruderhilfe und die Kürzung der Verrechnungssätze
Dienstag, 22. August 2006“bei fiktiver Abrechnung sind nur die durchschnittlichen Kosten der Lackier- und Karosseriearbeiten abzurechnen. Diese Preise haben wir bei unserer Abrechnung berücksichtigt” …”die Notwendigkeit für den Austausch der Stoßfänger ist nicht ersichtlich” …
Dem beigeschlossen war ein Ferngutachten der DEKRA Hannover, welches der Ansicht ist, dass der Stoßfänger nicht zu ersetzen sei und eine Berechnung von nicht nachvollziehbaren Stundenverrechnungssätzen. Gerade die DEKRA war es, um die es im sogenannten “Porscheurteil” ging. Es sind auch bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde zu legen. Jetzt muss ich das AG Burgwedel mit dem Fall beschäftigen. Und unter anderem die Staatsanwaltschaft Hannover, denn nach Ansicht des Autors sind die Voraussetzungen des § 263 StGB erfüllt.