Allianz – Unfallregulierung mit Ferngutachten
Montag, 31. Juli 2006Das abgestellte Fahrzeug des Mandanten wurde vom Unfallverursacher angefahren; es entstand ein nicht unbedeutender Schaden am Stoßfänger.
Das Gutachten der DEKRA wurde der Allianzversicherung übersandt; der Schaden dem Grunde nach anerkannt – jedoch nicht der Höhe nach: Die Allianz erstellte vom Hamburg aus ein “Ferngutachten”, ohne das Fahrzeug jemals gesehen zu haben und wollte dabei den Schaden von 867,38 € (brutto) auf 497,16 € (brutto) drücken. Begründung: Die Reparatur sei in der festgestellten Form des Austauschens des Stoßfängers nicht notwendig. Außergerichtlich ließ die Allianz nicht mit sich reden – es erfolgte die Klage vor dem AG Leipzig. Aufgrund der Klage kam dann der “berühmte” Anruf der Allianzversicherung, ob man nicht regulieren könne und dann die Klagerücknahme erfolgen könnte. Hierbei versuchte die Allianz mit einigen “Tricks” die Zahlungen zu verzögern und die RA-Gebühren zu kürzen – insbesondere wurde die Freistellungserklärung hinsichtlich Kosten Dritter nur verzögert abgegeben. Da aber der Termin der Verhandlung anstand erfolgte dann vollständige Regulierung – auch der Mietwagenkosten.