Archiv für Juli 2006

Allianz – Unfallregulierung mit Ferngutachten

Montag, 31. Juli 2006

Das abgestellte Fahrzeug des Mandanten wurde vom Unfallverursacher angefahren; es entstand ein nicht unbedeutender Schaden am Stoßfänger.
Das Gutachten der DEKRA wurde der Allianzversicherung übersandt; der Schaden dem Grunde nach anerkannt – jedoch nicht der Höhe nach: Die Allianz erstellte vom Hamburg aus ein “Ferngutachten”, ohne das Fahrzeug jemals gesehen zu haben und wollte dabei den Schaden von 867,38 € (brutto) auf 497,16 € (brutto) drücken. Begründung: Die Reparatur sei in der festgestellten Form des Austauschens des Stoßfängers nicht notwendig. Außergerichtlich ließ die Allianz nicht mit sich reden – es erfolgte die Klage vor dem AG Leipzig. Aufgrund der Klage kam dann der “berühmte” Anruf der Allianzversicherung, ob man nicht regulieren könne und dann die Klagerücknahme erfolgen könnte. Hierbei versuchte die Allianz mit einigen “Tricks” die Zahlungen zu verzögern und die RA-Gebühren zu kürzen – insbesondere wurde die Freistellungserklärung hinsichtlich Kosten Dritter nur verzögert abgegeben. Da aber der Termin der Verhandlung anstand erfolgte dann vollständige Regulierung – auch der Mietwagenkosten.

DEVK – Unfallregulierung – das Leiden geht weiter

Mittwoch, 26. Juli 2006

Vor wenigen Tagen berichtete ich über die Ver(un)sicherung des Geschädigten. Nunmehr geht in gleicher Angelegenheit der “Spass” weiter. Ich möchte Ihnen jedoch zunächst ein paar Zitate von der Webseite der DEVK, Rubrik Schadenfall, nicht vorenthalten. Dort heißt es:

  • “Nicht nur der Schaden selber und seine Beseitigung, auch der finanzielle Ausgleich beinhaltet oft allerhand Stolpersteine und bürokratische Hürden.”
  • “Wir kümmern uns um Sie und Ihren Schadenfall – und zwar bis zu dessen Beseitigung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das hinaus, was Sie sich unter dem Service eines Versicherers vorstellen!”

DEVK unverständlich

Mittwoch, 26. Juli 2006

Eine Mandantin verursacht einen Unfall beim Ausparken. Wegen sehr schwieriger Umstände wird dann wegen Entfernen vom Unfallort ermittel und das Verfahren schließlich nach § 153 a StPO eingestellt.

Die DEVK nimmt natürlich die Mandantin in Regreß, soweit ist das ganze noch nachzuvollziehen.

Aber die Mandantin hatte auf die Reparaturrechnung der Versicherung mitgeteilt, daß der in der Rechnung aufgeführte Schaden nicht durch ihren Unfall verursacht worden ist. Sie hatte eindringlich darum gebeten, den Schaden zu begutachten, was im Vorfeld nicht geschehen war. Es lag lediglich ein Kostenvoranschlag vor.

Allianz – Unfallschadenregulierung richtig schnell

Dienstag, 25. Juli 2006

An dieser Stelle möchte ich einmal den Sachbearbeiter B. der Allianz in Hamburg loben. Das Legitimationsschreiben nebst Unfallbericht der Polizei und der Verfahrensvollmacht wurde  von hier um 10.46 Uhr gefaxt. Um 13.42 Uhr kam das Rückfax mit der Ankündigung eines Vorschusses von 8.000 € !
Liebe Haftpflichtversicherer – dies ist eine Regulierung, die sich Anwälte und Geschädigte wünschen.

Regulierung à la R+V II

Samstag, 22. Juli 2006

Mdt. hat im Dez. 2005 einen Unfall. Ein Sachverständigengutachten wird angefertigt. Nach diesem ist die Reparatur im Rahmen der sog. 130%-Grenze möglich. Dementsprechend wird Reparaturauftrag erteilt und das Fzg. repariert.

Ende Feb. 2006 besteht die R+V Hannover auf einer Nachbesichtigung durch die Rirma car-expert.. Mdt, damals noch nicht anwaltlich vertreten, ermöglicht dies auf dem Gelände der Reparaturfirma. Bei der Nachbesichtigung darf kein Dritter zugegen sein.

Und plötzlich hat das Fzg. Hagelschäden, weswegen der Restwert derart niedrig ist, dass nun ein wirtschaftl. Totalschaden postuliert wird. Nunmehr reguliert die R+V und argumentiert, Mdt müsse nachweisen, dass das Fzg im Dez. noch keinen Hagelschaden hatte.

Regulierung à la R+V

Samstag, 22. Juli 2006

Mdt hat einen VU. Die Haftung ist eigentlich unstreitig, was die R+V Wiesbaden nicht daran hindert, auf die ermittlungsakte zu pochen und auch sonst die Regulierung zu verzögern.

Es wird Klage eingereicht. Nachdemdies der R+V mitgeteilt worden ist, kommt das Regulierungsschreiben, nach dem der größte Teil reguliert wird. Komischerweise kommt es nach 1 Tag nach dieser Mitteilung in der Kanzlei an und trägt ein um 12 Tage früheres Datum.

Obwohl bereits Prozessauftrag erteilt war, will die R+V die Verfahrensgebühr nicht zahlen.

Man fällt also in alte Denkstrukturen zurück: Verzögerung, wo es nur geht und dann ignorieren, wenn geklagt wird.

DEVK und Schadensmanagement – die Ver(un)sicherung des Geschädigten

Donnerstag, 20. Juli 2006

Mandant erhät ein Schreiben von der DEVK Hannover, in dem angebliche getroffene Vereinbarungen bestätigt werden. Auszugsweise gebe ich diese hier wieder, um zu sensibilisieren, keinesfalls mit den Versicherern persönlich Kontakt am Telefon aufzunehmen:

  • “Vereinbarungsgemäß verkaufen Sie das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit uns.”
  • “Sie bitten den von Ihnen beauftragten Sachverständigen, die Restwerte ebenfalls unter Zuhilfenahme der Internetbörse (z.B. CarTV, Auot-online) zu ermitteln.
  • “Sollte ein Mietwagen erforderlich sein, ist die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges meint die DEVK das Verunfallte ? zu einem Tagespreis von (brutto 29,00 € inkl aller km und Haftunsbefreiung) möglich. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an.”

DA Direkt – dreister geht es kaum noch

Dienstag, 18. Juli 2006

Mandant war unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er entschied sich teilweise Nutzungsausfall geltend zu machen. Für 2 Tage brauchte er einen Mietwagen. Die Reparatur dauerte sodann vom 15.12.05 bis 27.12.05. Die DA direkt zahlte Nutzungsausfall für den Zeitraum vom 15.12. bis 20.12.2006. Für den Mietwagen erstattete sie Vorhaltekosten, da der der Mandant bitte die Mietwagenkonzession vorlegen soll. Der weitere Zeitraum für den Nutzungsausfall vom 22.12.2005 bis 27.12.2005 wurde auch auf Anforderung “totgeschwiegen”. Der RA wandte sich sodann an die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht). Die DA direkt gestand ein, (weiterlesen …)