Archiv für Juni 2006

Generali & TÜV Nord Braunschweig – “Katastrophengutachten”

Dienstag, 27. Juni 2006

Ein Haftpflichtschaden den die Generali in Düsseldorf zu bearbeiten hat, zeigt mal wieder auf, warum jeder Unfallgeschädigte einen eigenen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftrage sollte. Das Fahrzeug war erheblich beschädigt. Die von der Generali beauftragte TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG erstellte ein Gutachten, dessen Inhalt mit der gängigen BGH-Rechtsprechung nicht im Einklang steht. (weiterlesen…)

AXA Hannover – es geht doch !

Montag, 26. Juni 2006

Die Mandantin hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall – der Wagen war nicht fahrfähig und verkehrssicher. Daher musste sofort ein Mietwagen angemietet werden. Deser war eine Klasse kleiner, damit kein Eigenersparnis in Abzug gerät. Der Axa gingen am 19.04.2006 sämtliche Rechnungen zu, ein Abrechnungsschreiben für 5 Schadenspositionen brauchte dann fast 6 Wochen. In diesem stand dann noch der schöne Satz “Bei den Mietwagenkosten haben wir eine Eigenersparnis von 10 % in Abzug gebracht”. (weiterlesen…)

DEVK – “die Mietwagenvermittler”

Montag, 26. Juni 2006

Die DEVK bietet im Rahmen ihres “aktiven Schadensmanagements” den Geschädigten an, nach einem Unfall einen Mietwagen von …. € netto zu vermitteln. Geht der Geschädogte nicht auf das dieses Angebot an, sondern mietet einen Fahrzeug zu einem höheren Preis wirft die DEVK dem Geschädigten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 II 1 BGB vor.

Das Landgericht Nürnberg-Führt hat nun mit Urteil vom 08.03.2006, AZ: 8 S 1649/05 entschieden, dass das Angebot der DEVK “nicht annahmefähig war, weil das Angebot selbst wegen Verstoßes gegen die Rechtsordnung gemäß § 134, 138 BGB nichtig war.” (weiterlesen…)

DEVK – Kostenpauschale und Fahrkosten

Montag, 05. Juni 2006

Die DEVK in Hannover regulierte nach einem Verkehrsunfall die sogenannte Kostenpauschale mit 20,00 €. Da die Geschädigte weiterhin bei dem Unfall verletzt worden ist, machte sie zudem gegen die DEVK Fahrtkosten zum Krankenhaus geltend. Hier war die DEVK der Rechtsansicht, dass lediglich die Betriebskosten des KFZ zu erstatten seien und rechneten mit 0,09 € pro Kilometer ab.

Die Geschädigte zog jedoch vor das Amtsgericht in Hannover. Dieses verurteilte die DEVK (AZ: 506 C 18238/05) zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € sowie zur Fahrtkostenerstattung iHv. 0,25 €/Kilometer.

Anmerkung der Redaktion:

HUK Coburg – zur Unterlassung verurteilt

Montag, 05. Juni 2006

Das Kfz-Sachverständigen-Büro Zimper aus Rogätz machte die Redaktion des Unfall-Blogs auf ein interessantes Urteil des OLG Naumburg, AZ: 4 U 49/05, gegen die HUK-Coburg-Versicherungen aufmerksam. Dort heißt es u.a. im Tenor:

“Die Beklagte – die HUK-Coburg-Versicherung, Anm. d. Redaktion – wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.”