Allianz - Chaos pur

08. Mai 2008

Es geht um einen eigentlich einfachen Sachverhalt: Der Gegner ist am 10.12.2007 aus bisher ungeklärter Ursache auf die Fahrspur meines Mandanten geraten und dort frontal mit dessen PKW kollidiert. Dennoch ist die Schadensregulierung bis zum heutige Tage nicht abgeschlossen. Folgender Eingangssatz beschreibt die Situation:

Sehr geehrte Frau B.,
nachdem in obiger Angelegenheit bereits Ihre Kolleginnen K., Hi. und W. tätig waren, hatte ich nun das Vergnügen, Post von Ihrer Kollegin He. zu erhalten, nunmehr also der fünften (!) Sachbearbeiterin in dieser Sache. Offensichtlich fehlt aber auch dieser die Übersicht über den Schadensfall:

ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update

23. April 2008

Besonders für die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:

Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bezüglich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”. Über die Antwort kann man nur staunen:

Mecklenburgische - Knauserig

23. April 2008

Die Mandantin hatte am 26.o2.2008 einen Unfall, bei dem ihr PKW schwer beschädigt wurde und nicht mehr fahrfähig war. Ab dem 28.o2.2008 hat sie einen Mietwagen genutzt. Die für den Unfalltag und den folgenden Tag geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung will die Mecklenburgische nicht zahlen und schreibt hierzu:

Die Schadensminderungspflicht gebietet, die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs gering zu halten. Bei Beauftragung des Sachverständigen am Unfalltag hätte die Reparaturfreigabe am gleichen Tag erfolgen können. … Wir bitte daher um Verständnis, dass wir die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung nicht zahlen können.

ARAG und ihre „Systemtechnik”

11. April 2008

Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erfüllungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erhöhten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?

Aus systemtechnischen Gründen kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einlösung tritt Erfüllung ein.”

Das ist die wirklich mit Abstand dämlichste Begründung für Scheckzahlungen, die ich bisher gehört habe! Auf die Einlösung ihres Schecks dürfte die ARAG wohl lange warten - und während dieser Zeit Verzugszinsen zahlen. Irgendwann werden diese dann vielleicht den erhöhten Aufwand bei der Scheckeinlösung decken. ;-)

 

AXA und die Unfallermittungen

09. April 2008

Der AXA- Versicherung wurde ein Verkehrsunfall gemeldet, bei dem das Fahrzeug meines Mandanten in erheblicher Weise beschädigt wurde. Der Hergang des Verkehrsunfalls ist m.E. eindeutig, es handelt sich um einen klaren ” rechts vor links” Verstoß.

Die AXA- Versicherung reagierte auch postwendend und forderte mich auf, die in wesentlichen Teilen fotokopierte Ermittlungsakte zu übersenden. Daraufhin habe ich dem Sachbearbeiterr telefonisch den Hinweis erteilt, dass es eine Rechtsprechung gibt, wonach das Abwarten der Ermittlungsakte nicht als Begründung einer Zahlungsverzögerung durch eine Versicherung herangezogen werden kann. Ferner habe ich ihm mitgeteilt, im Anspruchsschreiben bereits Zeugen für den Hergang des Unfalls benannt zu haben, die man ohne weiteres anschreiben könne.

HUK zahlt - Aber nur angeblich

08. April 2008

Alltäglicher Parkplatzunfall: Beide Parteien parken rückwärts aus, es kommt, wie es kommen muss, man trifft sich. Mäßiger Blechschaden am PKW des Mandanten, Gegner ist bei HUK versichert, dort mache ich per Fax vom 17.o3.2008 Schadensersatz von 50 % des Schadens geltend.

Blitzschnelle Reaktion von HUK: Nur einen Tag später teilt sie mit, sich meiner Beurteilung anzuschließen und 50 % überwiesen zu haben. So weit so gut - nur ein Zahlungseingang ist nicht feststellbar. Also nach zwei Wochen entsprechende Nachfrage per Fax. Das ist nun wieder eine Woche her, nach wie vor ist weder eine Zahlung noch eine Rückantwort erfolgt.

ARAG - Frech

07. April 2008

Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin hält mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einfährt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu spät und fährt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf.

Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € - so weit, so gut, aber: Die Zahlung erfolgt unter Rückforderungsvorbehalt. Auf mein Schreiben, dass nach der Polizeilichen Unfallanzeige die Sach- und Rechtslage eindeutig sei und gleichzeitige Forderung, den Schaden in voller Höhe zu regulieren, teilt mir ARAG nun Folgendes mit:

HUK Coburg will es mal wieder wissen

04. April 2008

Der Kollege Gerold berichtet über unglaubliches Taktieren der HUK im Rahmen der Schadensregulierung:
<blockquote>
Wieder einmal die HUK-Coburg: Mein Mandant erleidet unverschuldet einen VU. Ohne Anwalt zahlt die HUK ihm alles - bis auf sage und schreibe 120 EUR, die sie von der Honorarrechnung des Sachverständigen abzieht, weil der pauschaliert abgerechnet hat und das zu viel sein soll.

Jetzt entspannt sich eine muntere Korrespondenz im Dreieck zwischen HUK, Sachverständigen und meinem (neuen) Mandanten. Die HUK schreibt: “Lass Dich ruhig mal verklagen, Dir passiert schon nichts”. Jetzt wird er verklagt und kommt zu mir. Zwischenzeitlich aber schreibt ihn wieder die HUK an mit folgendem Angebot: