02. Juli 2009 by RA Melchior
Nicht nur, dass die Allianz in einer eher klaren Sache die Schadensregulierung mit den abenteuerlichsten Begründungen hinauszögerte und neben zwei Zivilprozessen auch noch ein Strafverfahren gegen die (leider dort versicherte + beschäftigte) Unfallgegnerin angeschoben werden musste, um kurzfristig die Schuldfrage zu klären.
Nicht nur, dass die Allianz erst im Rahmen der beiden Zivilprozesse dann so langsam anfängt, Zahlungen zu leisten, so dass der eine Prozess mit einem Vergleich und der andere per Urteil abgeschlossen wurden und die Allianz in beiden Fällen dann immer noch nicht unerhebliche Zahlungen leisten muss.
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19. Juni 2009 by RA Melchior
Die DEVK kürzt heftig an der Reparaturrechnung einer Autowerkstatt herum. Besonders schön diese Rechnung:
„Türscharniere hinten rechts oben und unter ersetzen. Herstellervorgabe hier 1 AW – Abzug 2 AW = 15,92 € netto.”
edfa
Tatsächlich hatte die Werkstatt hier 2 AW mit 15,92 € netto in Ansatz gebracht. Ergebnis nach DEVK-Rechnung: 2 – 2 = 0, so spart man tatsächlich Kosten.
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03. Juni 2009 by RA Uwe Groß
Ob die VN der Württembergischen ihre sauer verdienten Haftpflichtprämien auf diese Weise verschleudert sehen wollen?
Ich habe einen Unfallschaden nach Gutachten abgerechnet. Die W. kürzt um 289,29 EUR – Stundensätze aus dem Gutachten werden nicht anerkannt, UPE und Verbringungskosten nicht übernommen. Dazu kürzt man auch noch meine Vergütung von 1,3 auf 0,9. Ich weise daher auf die ständige Karlsruher Rechtsprechnung zu den gestrichenen Positionen hin, zitiere entsprechende Urteile. Antwort: “Eine weitere Regulierung werden wir nicht vornehmen.”
Bleibt also nur, der W. durch einen Mahnbescheidsantrag zu besserer Einsicht zu verhelfen. Aber: dagegen wird ohne Begründung Widerspruch eingelegt. Das zwingt mich, eine 4-seitige Anspruchsbegründung beim AG Karlsruhe vorzulegen. Jetzt, nachdem auch Termin anberaumt ist, einige Arbeitsstunden und berauschende 50 Eur Anwaltshonorar und 75 Eur Gerichtskosten später, kann die W. plötzlich die volle Klagsumme – selbstverständlich ohne Anerkennung … etc. pp. – zahlen und auch noch freundlich um Klagrücknahme bitten.
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08. April 2009 by RA Melchior
Die Verkehrsanwälte haben eine interessante Entscheidung des AG Karlsruhe 5 C 185/08 vom 10. Juni 2008) veröffentlicht:
Die geltend gemachten Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungsschutzzusage bei der Rechtschutzversicherung des Klägers zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten sind als erforderlicher Schaden zu erstatten.
Nachdem die Beklagte als Haftpflichtversicherer gegenüber dem Kläger mit Datum von 5.6.2007 eine Regulierung mangels Haftung abgelehnt hatte, durfte der Kläger seinen Pro-zessbevollmächtigten mit der Einholung einer Deckungsschutzzusage beauftragen. Dies war erforderlich, um die Ansprüche des Klägers gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten durchsetzen zu können, zumal die Beklagte weiterhin eine Regulierung des Unfallschadens ablehnte.
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22. März 2009 by RA Melchior
Die Kollegen Brandt, Weinreich & Coll. schlagen zurück gegen das DEKRA-Schadensmanagement und haben den Verein der unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwälte im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg e.V. gegründet:
Wir über uns
Diese Internetseite wird betrieben von dem Verein der unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwälte im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg e.V. Gegründet wurde dieser Verein als Reaktion auf das Schadenmanagement der KFZ-Haftpflichtversicherungen sowie insbesondere als Reaktion auf das Unfallschadenmanagement der Dekra Claims Services GmbH. Mit dieser Internetseite will der Verein eine unabhängige, objektive und von der Versicherungswirtschaft unabhängige regionale Unfallregulierung fördern.
Keine schlechte Idee!
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19. März 2009 by RA Melchior
Die Gegnerin ist offensichtlich bei „rot” in die Kreuzung eingefahren und kollidierte dort mit dem PKW meines Mandanten, was mit Totalschaden endete. Die Provinzial meinte zunächst, die Sach- und Rechtslage sei überhaupt nicht klar und zahlte nicht. Erst 51 Tage nach dem Unfall regulierte sie dann doch.
Von Anfang an hatte ich darauf hingewiesen, dass mein Mandant nicht in der Lage war, ein Ersatzfahrzeug zu finanzieren und ich ggf. Nutzungsausfallentschädigung bis zum Zahlungseingang gelten machen würde. Hierauf erfolgte zunächst eine ebenso kurze wie freche Reaktion:
Bereits jetzt machen wir jedoch deutlich, dass der begehrte Anspruch hinsichtlich der Nutzungsausfalldauer nicht anerkannt wird.
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17. Februar 2009 by RA Melchior
Eigentlich entspricht es der zumindest herrschenden Meinung bzw. Rechtsprechung: Ein Sachverständiger darf sich bei der Ermittlung des Restwerts eines Fahrzeugs am örtlichen Markt orientieren und muss keine speziellen Restwertbörsen berücksichtigen.
Aber dennoch wollte es ein Versicherer mal wieder wissen – und holte sich beim BGH eine saubere Abfuhr:
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.
BGH VI ZR 205/08 vom 13.o1.2009 (LS)
Aber versuchen kann man’s ja mal, oder?
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14. Januar 2009 by RA Kasulke
Die Abwrackprämie ist beschlossen. Bei Verschrottung eines Fahrzeuges älter als 9 Jahre, welches mindestens 1 Jahr im Besitz des Eigentümers ist, gibt die Bundesregierung beim Kauf eines Neu-KFZ eine Subvention von 2500 €. Welche Auswirkungen hat dies auf die kommenden Haftpflichtfälle ? Dies möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Beispiel: KFZ 10 Jahre, Unfall, Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 4000,00 €, Restwert nach Unfall 500 €. Geschädigter verkauft das KFZ nicht, sondern lässt es nachweislich verschrotten, denn so bekommt er 2500 €. Von der Versicherung lässt er sich den Restwert von 500 € anrechnen. Erhält also 3500 € von der Versicherung und 2500 € vom Staat. Gewinn 2.000 € ? Ohne den Unfall hätte er das KFZ weitergefahren und nicht verschrotten lassen, denn es war ja noch 4.000 € wert.
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